Blick über den Zaun: Erlanger Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen – wichtige Kontaktadressen

Ab Mittwoch, 18. März, ist das Rathaus grundsätzlich für den direkten Publikumsverkehr geschlossen, bleibt für unverzichtbare Leistungen aber erreichbar. Nicht notwendige Termine werden abgesagt. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich mit unaufschiebbaren Anliegen zur Vorabklärung telefonisch oder per Mail an die Stadtverwaltung zu wenden. Notwendige Leistungen, für die persönlicher Kontakt erforderlich ist, sollen auch weiterhin erbracht werden.

Die Stadtverwaltung schafft in den kommenden Tagen alle Voraussetzungen, um unverzichtbare Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger auch in dieser schwierigen Gesamtsituation dauerhaft zu erbringen. Insbesondere die von speziell geschulten Mitarbeitern erbrachten Leistungen, die zur Existenzsicherung der Bürgerinnen und Bürger dienen, stehen dabei im Fokus. Ein Ausfall dieser Mitarbeiterinnen wäre nicht zu kompensieren.

Wichtige Erreichbarkeiten der Stadtverwaltung (Auswahl)

Bei akuten Krisen und Notsituationen von Kindern, Jugendlichen, jungen Menschen und Familien beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen und Besonderen Sozialdienstes. Kontaktaufnahme unter der 09131/ 862516.

Allgemeine Bürgerdienste und Wahlen

Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen

Flüchtlings- und Integrationsberatung (Refugee and Integration Counseling)

  • integrationsberatung@stadt.erlangen.de
  • Türkçe/Türkisch: Tel. 86-1985
  • Στα Ελληνıκά/Griechisch: Tel. 86-1992
  • English/Englisch: Tel. 86-2955
  • العربیة /Arabisch: Tel. 86-2143
  • По русски/Russisch: Tel. 86-2081

Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt

Jobcenter der Stadt Erlangen – Geldleistungen

Jobcenter der Stadt Erlangen – Fallmanagement, Arbeitsvermittlung, Team Ausbildung

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Pflegeberatung

Seniorenberatung

Sozialpädagogischer Dienst bei Wohnungsnotfällen

Sozialversicherungsangelegenheiten

Wohnungslosenhilfe

Wohngeld u. EOF

Weitere Kontaktdaten finden Sie unter erlangen.de/coronavirus

Die Ausbreitung des Corona-Virus wirft auch viele Fragen für Unternehmen auf. Die Wirtschaftsförderung hat dazu wichtige Informationen für Unternehmen zusammengestellt: www.erlangen.de/wirtschaft

Für Fragen ist ein Bürgertelefon (Telefon 09131 866 866) geschaltet und zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 16:00 Uhr und Freitag bis Sonntag von 10:00 bis 14:00 Uhr. Dort wird Auskunft zu allen die Stadtverwaltung betreffenden Maßnahmen und Entscheidungen gegeben. Es erfolgt aber keine medizinische Beratung. Wer glaubt, sich mit dem Corona-Virus angesteckt zu haben und erkrankt ist, muss sich zunächst telefonisch an seinen Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon 116 117) wenden.

Wertstoffhof geschlossen

Der Zweckverband Abfallwirtschaft trifft Vorkehrungen, um die Müllabfuhr für die Bürgerinnen und Bürger langfristig zu sichern und den Ausfall von systemrelevanten Mitarbeitern zu verhindern. Der Wertstoffhof auf der Umladestation ist ab sofort bis 31. März für private Abgaben geschlossen. Für Anlieferungen von Gewerbetreibenden bleibt die Anlage geöffnet.

Bisherige Allgemeinverfügungen werden ergänzt

Die Bayerische Staatsregierung hat weitere Allgemeinverfügungen erlassen, die die bisher vorliegenden erweitern und präzisieren. So dürfen Übernachtungsangebote wie Hotels innerhalb Deutschlands nur noch zu notwendigen, aber nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden. Auch Busreisen sind verboten. In öffentlichen Parks und Grünanlagen sind die Menschen angehalten, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Stadtverwaltung lässt entsprechende Hinweise aufstellen. Sie weist jedoch darauf hin, dass die Vorgabe ab sofort gilt. Ein 1,5-Meter-Abstand gilt auch in Dienstleistungsbetrieben. Kunden müssen diesen Mindestabstand einhalten, zudem dürfen sich maximal 10 Personen gleichzeitig im Wartebereich aufhalten. Darüber hinaus werden auch die Besuchsrechte weiter eingeschränkt: Menschen mit Atemwegsinfektionen und Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Besuch in Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen generell untersagt. Des Weiteren zählen auch Jugendherbergen und Schullandheim zu den Einrichtungen, die zu schließen sind.