Landratsamt Forchheim: Equal Pay Day – Tag für gleiche Bezahlung heuer am17. März 2020

Der Equal-Pay-Day am 17. März 2020 weist auf die zwischen Männern und Frauen klaffende Lohnlücke (Gender Pay Gap) in Höhe von 21% hin. Dieser „Tag für gleiche Bezahlung“ markiert symbolisch und rechnerisch jenen Zeitraum, den Frauen über den Jahreswechsel hinaus länger arbeiten müssen, um auf das durchschnittliche Jahresgehalt von Männern zu kommen.

Der Equal Pay Day steht in diesem Jahr unter dem Motto „Auf Augenhöhe verhandeln – WIR SIND BEREIT“.

Warum werden Frauen schlechter bezahlt?

Erst vor wenigen Tagen haben wir den Internationalen Frauentag begangen und darauf aufmerksam gemacht, dass Frauen stets hart um ihre Rechte kämpfen müssen. Trotz der gesetzlich geregelten Gleichberechtigung verdienen Frauen auch in der Gegenwart durchschnittlich bis zu 21 % weniger als Männer. Die Zahlen haben sich in den letzten Jahren kaum verändert. In Europa nimmt Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern einen der schlechtesten Plätze ein. Wie kann das sein?

Bereits 1955 wurden die Frauenlohngruppen abgeschafft, seit 2006 gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, 2017 kam das Entgelttransparenzgesetz: Alles Schritte hin zur Gleichbehandlung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, zumindest theoretisch. Denn nach wie vor sind es häufig Frauen, die in sozialen und pflegerischen Berufen tätig sind und deshalb schlechter bezahlt werden.

Wir fordern gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Aber selbst bei gleicher Tätigkeit werden Frauen teilweise heute noch mit geringerem Gehalt abgespeist, als ihre männlichen Kollegen: Das ist ungerecht! Berücksichtigt man die Faktoren Bildung, Berufserfahrung, Unternehmensgröße und Branche, beträgt die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen in Deutschland bei gleicher Tätigkeit trotzdem sechs Prozent; man spricht von der „Bereinigten Lohnlücke“. Gefragt sind Wirtschaft und Wissenschaft, Gesellschaft und Politik – und jede bzw. jeder einzelne von uns. Der Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche und gleichwertige Arbeit“ ist von allen zu beachten, von den verantwortlichen Personalabteilungen, den Führungskräften, den Mitarbeitenden sowie von Personal- und Betriebsräten.

Lohngerechtigkeit könnte Fachkräftemangel und Fluktuation senken

Es sollte im Eigeninteresse der Wirtschaft und der öffentlichen Arbeitgeber/innen liegen, dieses Thema anzugehen und damit die Attraktivität des eigenen Unternehmens zu steigern. Zudem ergeben sich für die Unternehmen vielfältige Wettbewerbsvorteile: Sie sparen Kosten durch eine geringere Mitarbeiter*innen-fluktuation und profitieren durch stärke Personalbindung länger vom Know-How der Beschäftigten. In Zeiten, in denen immer mehr Unternehmen vom Fachkräftemangel sprechen, sind das wichtige Themen.