Leserbrief: „Frontal in den Gegenverkehr – Fränkische Tag vom 21. Januar 2020“
In o. g. Bericht, der auch auf
www.infranken.de/regional/erlangenhoechstadt/frontal-in-den-gegenverkehr;art215,4778787
wiedergegeben ist, heißt es: „Zudem darf hier auch noch 100 Stundenkilometer schnell gefahren werden.“ Nach Einschätzung der Feuerwehr seien aber selbst 70 km/h zu schnell.
Mir ist dieser Satz absolut unverständlich. Die Fahrbahn wird als nur 5 m breit beschrieben, was für Begegnungsverkehr bei entsprechender Vorsicht ausreicht – nur sich begegnende Lastkraftwagen müßten bei einer maximal zulässigen Breite von jeweils 2,55 m das Bankett in Anspruch nehmen. Der beschriebene Unfall, Pkw gegen Lkw, sei in einer langgezogenen, unübersichtlichen Kurve geschehen.
Die Straßenverkehrs-Ordnung gibt das Verhalten unmißverständlich vor: Die Fahrgeschwindigkeit ist jederzeit den Umständen anzupassen (Fahrbahnzustand, Sichtverhältnisse, Verkehrsaufkommen, Zustand des Fahrzeugs, Fähigkeit des Fahrers, …). Jederzeit muß das Anhalten im übersehbaren Bereich, bei beengten Verhältnissen innerhalb der Hälfte des übersehbaren Bereichs möglich sein. Die behördlich angeordnete Höchstgeschwindigkeit darf somit allenfalls unter günstigsten Umständen tatsächlich gefahren werden.
In der Vergangenheit gab es wiederholt Gerichtsurteile, daß eine angemessene Geschwindigkeit nicht eigens angeordnet werden dürfe, wenn ihre Notwendigkeit ohnehin deutlich erkennbar sei (u. a. Tempo 30 in der Gaustadter Hauptstraße, Bamberg). Die StVO lasse, von definierten Ausnahmen abgesehen, nur solche beschränkenden Anordnungen zu, die nicht jedem ersichtlich seien.
Im Bereich der Unfallstelle darf angesichts der örtlichen Begebenheiten somit keinesfalls 100 km/h schnell gefahren werden. Daß dies nicht einmal Journalisten und Feuerwehrleuten geläufig ist, läßt auf starke Defizite in der Fahrausbildung schließen – was sich leider vielfach auf der Straße bewahrheitet. Eine diesbezügliche Änderung ist ebenso vonnöten wie die Aufklärung der Öffentlichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig, Gaustadt
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