Bayreuth – MdB Silke Launer: Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat die Einführung der Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings beschlossen.
Hierzu erklärt die Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Obfrau der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Familienausschuss Dr. Silke Launert:
„Die Einführung der Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings ist ein großer Schritt im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern. Es war nicht länger hinnehmbar, dass Täter, die lediglich glauben, auf ein Kind einzuwirken, um es zu sexuellen Handlungen zu bewegen, sich tatsächlich aber mit einem Elternteil des Kindes oder aber auch mit einem Polizeibeamten in Kontakt befinden, straflos bleiben. Diese unerträgliche Straflücke haben wir jetzt geschlossen.
Darüber hinaus haben wir heute zwei weitere wichtige und richtige Gesetzesänderungen verabschiedet: Um sich Zugang zu pädokriminellen Internetforen zu verschaffen und auf diese Weise Straftaten aufzudecken, dürfen Ermittlungsbeamte künftig computergenerierte kinderpornographische Schriften in eine Online-Tauschbörse einstellen. Bilder, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, dürfen die Beamten dabei genauso wenig verwenden wie Fotocollagen oder verfremdete echte Aufnahmen. Hintergrund der Regelung ist, dass derartige Foren in der Regel verlangen, dass die Nutzer ihre Vertrauenswürdigkeit unter Beweis stellen müssen, indem sie selbst entsprechendes Material hochladen. Bislang waren den Ermittlern insoweit die Hände gebunden. Diesem Missstand haben wir nun abgeholfen. Als weitere wichtige Maßnahme haben wir heute beschlossen, dass die Strafbarkeit der sexuellen Belästigung lediglich von schweren Sexualstraftaten und nicht von anderen Delikten mit schwerer Strafandrohung, wie etwa der Körperverletzung, verdrängt wird. Die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung wird damit auch in diesen Fällen im Schuldspruch klar und deutlich herausgestellt.“
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