Streuobstwiese soll im Eggolsheimer Baugebiet Schirnaidler Straße erhalten bleiben

Die Streuobstwiese kann nach den Planungen der Grünen doch erhalten bleiben. / Grafik: Privat

Der Eggolsheimer Ortsverband Bündnis 90 / Die Grünen hat Bürgermeister Claus Schwarzmann als Vertreter des Eggolsheimer Gemeinderats eine Alternativlösung zur Bebauung des Baugebiets Schirnaidler Straße vorgelegt. Ebenso übergaben Vertreter des Ortsverbandes dem überparteilichen Bündnis um Bürgermeisterkandidat Martin Albert ( Junge Bürger ) den Vorschlag. Albert hatte mit seinen Vertretern ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht, um die Bebauung einzelner Grundstücke des Baugebiets zu verhindern. Dies würde das Baugebiet entsprechend verkleinern und die Anzahl der Wohneinheiten schmälern. Gleichzeitig würden dadurch aber ökologisch sensible Grundstücke mit Streuobstwiesen vor einer Bebauung bewahrt

Der Vorschlag der Eggolsheimer Grünen sieht nun eine Bebauung vor, die ohne wesentliche Abstriche zur Bauungsplanung möglich ist und die Anzahl der Wohneinheiten gleich lässt bei gleichzeitigem Erhalt der umstrittenen Streuobstwiese auf Flur 229. Erreicht wird das durch eine Reduzierung der Grundstücksgrößen bei den Einfamilienhäusern und Ausweisung von Doppelhausgrundstücken. Die kleineren Grundstücke haben durch eine Bebauung mit Nebengebäuden bis an die Grundstücksgrenzen keine verlorenen Randbereiche und eine sehr gute Abschirmung. Daher besteht kein Unterschied im Wohnwert zu einer Ausweisung mit großen Parzellen und das Bauen wird günstiger., so der Vater des Entwurfs, der Bammersdorfer Architekt Martin Eibert. Zudem wurden zusätzliche Begrünungen in Nebengebäuden und bei den Dächern eingearbeitet.

Die Eggolsheimer Ortssprecherin von Bündnis 90/Die Grünen Martina Scheuerer sieht in diesem Konzept das Bürgerinteresse an Bauland und am Natur- und Landschaftsschutz , ohne Abstriche zusammengebracht. „Zudem wird dem Interesse unmittelbarer Ortsnähe in Eggolsheim günstig bauen zu können, durch kleinere und trotzdem gleichwertige Grundstücke entsprochen. Ein Erhalt der Streuobstwiese auf Flur 229 ist somit möglich!“