Förderung für Doktorandin der Universität Bayreuth durch das bayerische Wissenschaftsministerium

Symbolbild Bildung
Alisa Rank-Haedler. Foto: Elisa Berdica

Alisa Rank-Haedler. Foto: Elisa Berdica

Der Freistaat unterstützt elf herausragende bayerische Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, deren Doktorarbeiten einen „für die Digitalisierung bedeutenden Fokus“ haben. Dies teilte Wissenschaftsminister Bernd Sibler jetzt mit. Von dem 2,7-Millionen-Euro schweren Doktorandenprogramm des Freistaats profitiert auch die Universität Bayreuth. Unter den geförderten Promotionsvorhaben ist auch das von Alisa Rank-Haedler. Sie befasst sich mit dem Datenhandel in Deutschland und Italien.

Daten sind das neue Öl, mehr noch: Sie gehen nicht zur Neige, sie sind für viele Zwecke nutzbar. Insofern sind der Handel mit Daten und die rechtliche Handhabe aller Aspekte dieses Handels von großer Relevanz für eine moderne Ökonomie. Damit beschäftigt sich Alisa Rank-Haedler. Die Juristin ist Doktorandin am Lehrstuhl für deutsches und europäisches Verbraucherrecht und Privatrecht sowie Rechtsvergleichung und widmet sich den vertragsrechtlichen Aspekten des Datenhandels in Deutschland und in Italien. „Ziel des Projekts ist die rechtsvergleichende Untersuchung ausgewählter Geschäftsmodelle, die auf die Verwertung personenbezogener Daten ausgerichtet sind. Das Thema ist sowohl für die Wissenschaft als auch für die Praxis von großer Bedeutung. Viele Unternehmen kommen durch die zunehmende Digitalisierung vermehrt in Berührung mit der entgeltlichen Überlassung und Nutzung von (personenbezogenen) Daten. Auch Verbraucher profitieren von der Erforschung dieser Geschäftsmodelle, da ihre Daten regelmäßig Gegenstand sogenannter ‚Datenüberlassungsverträge‘ sind“, erläutert Alisa Rank-Haedler.

Sie nimmt teil an einem Doppelpromotionsprogramm der Universität Bayreuth und der Università degli Studi di Verona. Dieses Programm ist eine Bayreuther Besonderheit: „Seit 2015 bieten wir in dieser festen und nahezu einmaligen Kooperation eine gemeinsame Ausbildung der Doktoranden an, die uns gerade auch erlaubt, Fragen der Digitalisierung und des Verbraucherschutzes über Ländergrenzen und Rechtkulturen hinweg zu erschließen“, sagt Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel und fügt an: „Diese Förderung durch das Wissenschaftsministerium bedeutet auch eine besondere Anerkennung dieses außergewöhnlichen Programms“. Im Rahmen dessen verbringen die Doktoranden sechs bis achtzehn Monate an der jeweiligen Partneruniversität und bekommen schließlich von jeder Universität einen Doktortitel.

Mit dem Doktorandenprogramm des Freistaats werden besonders qualifizierte Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die in ihren Promotionsarbeiten technische, wirtschaftliche oder gesellschaftlich relevante Aspekte der Digitalisierung erforschen, unterstützt. Mit den Geldern wird eine Promotionsstelle an der Hochschule, die die Promotion betreut, finanziert. Die Förderung erfolgt in der Regel für drei Jahre und schließt auch das begleitende Angebot von Kursen und Veranstaltungen zu Themen der Digitalisierung ein.