Neuer Termin für Präsidentenwahl an der Universität Bamberg
Die Wahl am 10. Januar ist nicht zustande gekommen – erneute Wahl im Sommersemester 2020
Der Universitätsrat der Universität Bamberg tagte am 10. Januar 2020, um eine neue Präsidentin oder einen neuen Präsidenten zu wählen. „Da keine beziehungsweise keiner der fünf Kandidatinnen und Kandidaten die erforderliche Mehrheit der Stimmen erhalten hat, ist die Wahl nicht zustande gekommen“, erklärte Prof. Dr. Dieter Timmermann, Vorsitzender des Universitätsrats im Nachgang zur Wahl. Die Wahl wird im Sommersemester 2020 wiederholt. Der konkrete Termin steht noch nicht fest.
Warum ist die Wahl nicht zustande gekommen? Die Universität fordert in der Grundordnung eine absolute Mehrheit: Nur, wenn mindestens elf der insgesamt 20 Universitätsratsmitglieder für eine Person stimmen, wird die nötige absolute Mehrheit erreicht. Die relative Mehrheit, also die Mehrheit der Stimmen, reicht nicht aus. In den nach der Grundordnung der Universität vorgesehenen maximal drei Wahlgängen erreichte keine beziehungsweise keiner der Kandidatinnen und Kandidaten eine Mehrheit von mindestens elf Stimmen. „Eine eindeutige Entscheidung zugunsten eines Kandidaten wurde trotz eines sehr guten Bewerberfelds und trotz intensiver, in guter Atmosphäre stattfindender Gespräche und Diskussionen nicht erreicht“, so Timmermann. Nach den Bestimmungen der Grundordnung findet spätestens im folgenden Semester eine neue Wahl statt, wenn eine Wahl nicht zustande kommt. Eine erneute Ausschreibung wird zeitnah erfolgen.
Für das Amt des Präsidenten oder der Präsidentin der Universität Bamberg, das erstmals im Oktober 2019 ausgeschrieben wurde, gab es eine Reihe von Bewerbungen. Eine Findungskommission, der Mitglieder aller Statusgruppen angehörten, hatte insgesamt fünf Kandidatinnen und Kandidaten, darunter zwei Frauen und drei Männer, benannt, die zu einer hochschulöffentlichen Vorstellung eingeladen wurden. Am Tag nach der hochschulöffentlichen Vorstellung fand die geheime Wahl durch den Universitätsrat statt.
Die Wahl ist notwendig geworden, weil der derzeitige Präsident, Prof. Dr. Dr. habil. Godehard Ruppert, Ende September 2020 in den Ruhestand tritt. Die Amtszeit der neuen Präsidentin beziehungsweise des neuen Präsidenten beginnt damit am 1. Oktober 2020.
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