MdB Dr. Silke Launert: „Belegausgabepflicht muss entschärft werden!“

Silke Launert. Fotograf: Tobias Koch

Silke Launert. Fotograf: Tobias Koch

Ab dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland die sogenannte Belegausgabepflicht. Diese sieht vor, dass jeder Betrieb mit elektronischer Kasse jedem Kunden einen Bon ausgeben muss. Die Belegausgabepflicht ist Teil des „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an Registrierkassen“, das in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen wurde. Ziel des Gesetzes ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Dazu erklärt die Bayreuther Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert:

„Das Gesetz, welches 2016 beschlossen wurde, sah ursprünglich eine Belegausgabepflicht nur auf Verlangen des Kunden vor. Erst auf Drängen des Bundesrates wurde die Belegausgabepflicht eingeführt. Wir von der Union haben deshalb aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auf die Befreiungsmöglichkeit von der Belegausgabepflicht bestanden.

Bundesfinanzminister Scholz (SPD) muss seinen Anwendererlass an die Finanzämter deshalb dringend nachbessern und von dieser gesetzlichen Ausnahme der Belegausgabepflicht auch umfassend Gebrauch machen. Wir brauchen unbedingt einen mittelstandsfreundlichen Anwendererlass, der Kleinbetriebe und Geschäfte mit Kleinbeträgen von der Belegausgabepflicht befreit. Zu Recht führt die restriktive Handhabung der Befreiungsmöglichkeit durch die Finanzverwaltung zu Frust bei den Ladenbesitzern und Verbrauchern. Sollte das Bundesfinanzministerium sich hier nicht schnellstmöglich bewegen, müssen wir das Gesetz ändern und die Belegausgabepflicht zurücknehmen.“