Stadt Bayreuth: Tipps zum Heizen mit festen Brennstoffen
Lackierte und lasierte Hölzer haben in Feuerungsanlagen nichts verloren
Mit dem Beginn der Heizperiode häufen sich erfahrungsgemäß im Rathaus die Beschwerden über Rauch- und Geruchsbelästigungen. Das städtische Amt für Umweltschutz gibt Tipps zum umweltgerechten Heizen in Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe.
Beim Verbrennen von lackierten, lasierten, mit Kunststoff beschichteten oder mit Schutzmitteln gegen Pilz- und Schädlingsbefall behandelten Hölzern sowie von Spanplatten werden akut giftige und krebserregende Stoffe wie Salzsäuredämpfe, Dioxine und Furane freigesetzt. Diese Materialien dürfen daher in den üblicherweise zum Heizen von Gebäuden verwendeten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nicht eingesetzt werden. Neben gesundheitlichen Schäden führt das Verbrennen von derartig behandelten Hölzern zu einer erheblichen Belästigung der Umgebung durch unangenehme Gerüche und Rauch.
Zum Schutz der Umwelt dürfen kleinere Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nur mit folgenden Brennstoffen beheizt werden: Steinkohlen, nicht pechgebundene Steinkohlebriketts, Steinkohlenkoks, Braunkohlen, Braunkohlebriketts, Braunkohlekoks, Brenntorf, Presslinge aus Brenntorf, Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlenbriketts, naturbelassene Holzstücke einschließlich Rinde beispielsweise in Form von Scheitholz, Hackschnitzel, Reisig und Zapfen sowie Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts oder Holzpellets.
Die Feuerungsanlage muss nach den Angaben des Herstellers für den jeweiligen Brennstoff geeignet sein. Ihr Betrieb hat sich nach den Vorgaben des Herstellers zu richten.
In der Bundes-Immissions-Schutzverordnung sind für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von 4 kW oder mehr (ausgenommen Feuerungsanlagen für Einzelräume) Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid, gestuft nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, festgelegt. Diese Feuerungsanlagen müssen auch vom Bezirkskaminkehrermeister regelmäßig überwacht werden. Für ältere Feuerungsanlagen gelten Übergangsfristen.
Für weitere Informationen zu diesem Thema stehen der jeweils zuständige Bezirkskaminkehrermeister oder das städtische Umweltamt im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, Telefon 0921 251118 oder 251385, zur Verfügung.
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