Familienerholung: Urlaub auch für einkommensschwache Familien – wichtige Tipps des ZBFS

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Dr. Norbert Kollmer

Dr. Norbert Kollmer

In Bayern sind Ferien – die Urlaubszeit für viele Familien hat jetzt begonnen. Im Freistaat Bayern soll Urlaub auch einkommensschwachen Familien möglich sein. Die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS, in Bayreuth) gewährt hier Hilfen von rund 380.000 Euro im Jahr.

„Nicht jeder kann sich Urlaub selber leisten, aber jede Familie sollte die Möglichkeit haben, sich zu erholen. Deswegen konnten im vergangenen Jahr rund 520 bayerische Familien gefördert werden“, betont Dr. Norbert Kollmer, der Präsident der Sozialbehörde.

Die Höhe der Leistung beträgt für jedes Kind und jeden Erwachsenen bis zu 15 Euro pro Tag. „Eine Familie mit zwei Kindern erhält somit pro Tag bis zu 60 Euro“, erklärt Dr. Kollmer. „Haben Kinder eine Behinderung, sind noch höhere Beträge möglich.“

Voraussetzungen für die Förderung sind unter anderem, dass

  • der Hauptwohnsitz in Bayern liegt,
  • man die individuellen Einkommensgrenzen nicht überschreitet und
  • Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind bezogen wird.

„Den Förderantrag sollen Familien mindestens drei Wochen vor Urlaubsbeginn stellen. In besonderen Fällen sind aber Ausnahmen möglich“, betont der Leiter der Abteilung Förderung und ESF im ZBFS, Josef Greger, und ergänzt: „Der Antrag muss jedoch vor der Buchung bei uns eingehen.“

Welche Ferienstätten gibt es?

Die Bürgerinnen und Bürger können aus über 80 gemeinnützigen Familienferienstätten auswählen, davon liegen alleine 15 im Freistaat. Die Auswahl, Reservierung und Buchung der Familienferienstätte treffen die Familien selbst. Das ZBFS bearbeitet den Antrag auf Zuwendung.

Weitere Informationen finden Sie hier:

www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/erholung