Energieversorgung in Bayern: weniger Stromtrassen und mehr Erdkabel
Mehr erneuerbare Energie durch zusätzliche Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Die Staatsregierung hat in intensiven Verhandlungen mit dem Bund sowie den betroffenen Ländern Hessen und Thüringen einen Verhandlungsstand erreicht, der die Schaffung einer verlässlichen, bürgerfreundlichen, landschaftsverträglichen und dezentralen Energieversorgung ermöglicht. Zugleich treibt die Staatsregierung mit neuen Möglichkeiten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen den Ausbau erneuerbarer Energien im Freistaat weiter voran. Dieses Gesamtpaket ist ein großer Schritt für eine nachhaltige Energieerzeugung und dauerhafte Versorgungssicherheit in Bayern nach der Abschaltung aller bayerischen Atomkraftwerke Ende 2022.
Stromnetz: Weniger neue Trassen, mehr Erdkabel, leistungsfähigeres Netz
Die Staatsregierung hat für die strittigen Projekte zum Ausbau des Stromleitungsnetzes eine spürbare Entlastung der Bürgerinnen und Bürger erreicht: Weder die sogenannte P44, eine neue Leitung von Altenfeld bzw. Schalkau in Thüringen nach Grafenrheinfeld, noch die unter dem Namen P44 mod diskutierten Alternativen werden umgesetzt (Anm.d.Red.: betroffen wäre u.a. die Landkreise Bamberg und Forchheim). Bayern hat damit eine seit vielen Jahren bestehende Forderung durchgesetzt. Beim SuedOstLink (Anm.d.Red.: betroffen ist u.a. der Landkreis Bayreuth) wird eine neue innovative Kabeltechnologie zum Einsatz kommen, die ohne eine Verbreiterung der Trasse eine deutliche Erhöhung der Übertragungskapazität ermöglicht. Das entlastet das Stromnetz an anderer Stelle und reduziert damit einen weiteren Netzausbaubedarf. Die sogenannte P43, eine neue Leitung von Mecklar in Hessen nach Grafenrheinfeld, wird in die Liste der Erdkabelpilotprojekte des Bundesbedarfsplangesetzes aufgenommen, ebenso wie die Netzausbauvorhaben Pirach-Pleinting und Raitersaich-Altheim. Mit der Festschreibung als Erdkabelpilotprojekte werden die Voraussetzungen für eine bürger- und landschaftsverträgliche Umsetzung der Energiewende geschaffen. Es ist ein großer Erfolg für Bayern, dass für alle am Anfang stehenden Projekte grundsätzlich eine Realisierung mit Erdkabeln vorgesehen wird. Mit weniger neuen Trassen und mehr Erdkabeln entsteht so insgesamt ein deutlich leistungsfähigeres Netz, das die Versorgungssicherheit in Bayern erheblich stärkt und enorm zur Landschaftsverträglichkeit beiträgt.
Versorgungssicherheit: Neue Gaskraftwerke und mehr Kraft-Wärme-Kopplung
Um die Versorgungssicherheit in Bayern auch nach dem Kernenergieausstieg und bei einem hohen Anteil erneuerbarer, volatiler Energie sicherzustellen, setzt die Staatsregierung insbesondere auf die Schaffung neuer Reservekraftwerke. Dazu hat die Staatsregierung jetzt beim Bund wesentliche Änderungen in den Eckpunkten zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kohlekommission durchgesetzt. Sie bedeuten ein großes Plus an Versorgungssicherheit, mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit für Unternehmen und Verbraucher im Freistaat. Mit dem Bau sogenannter besonderer netztechnischer Betriebsmittel mit einem Gesamtvolumen von 1,2 Gigawatt, der Schaffung eines systematischen Rahmens für Investitionen in Reservekapazitäten und mit der Realisierung zusätzlicher Gaskraftwerke, auch betrieben mit Kraft-Wärme-Kopplung, hat die Staatsregierung nun alle drei ihrer Eckpfeiler in den Eckpunkten des sogenannten „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ verankern können. Vorgesehen sind damit die Neuausschreibung für (gasbetriebene) Reservekraftwerke in Bayern zur Netzunterstützung, eine nationale Analyse der Versorgungssicherheit, um den Bedarf an weitere Reservekraftwerken festzustellen, und die Verlängerung der Förderung für Kraft-Wärme-Kopplung bis 2030. Der Bund hat außerdem einen Kapazitätsbonus für Süddeutschland zugesagt, um etwa in Bayern Investitionen in solche Anlagen zu erleichtern und den KWK-Ausbau voranzubringen. Durch all diese Maßnahmen werden Effizienz und Leistungsfähigkeit der Energieversorgung erhöht und die Versorgungssicherheit in Bayern nachhaltig gestärkt.
Erneuerbare Energien: Mehr Freiflächen-Photovoltaikanlagen für Bayern
Neben neuen Anreizen für Gaskraftwerke ist auch ein verstärkter Ausbau der erneuerbaren Energien wichtig, um die Versorgungssicherheit dauerhaft garantieren zu können. Bayern setzt dabei als Land mit hoher Sonneneinstrahlung vor allem auf Photovoltaik. Der Ministerrat beschloss deshalb heute eine neue Freiflächenverordnung, mit der die bisherige Höchstgrenze bei Genehmigungen auf maximal 30 Freiflächenanlagen pro Jahr auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten Bayerns auf 70 genehmigungsfähige Anlagen pro Kalenderjahr erhöht und damit mehr als verdoppelt wird. Mit dieser Erhöhung kann das Ausbaupotenzial im Bereich der PV-Freiflächen bereits bei den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur im Herbst 2019 genutzt werden. Bayerische Bürgerinnen und Bürger bekommen damit die Möglichkeit, auf ihren Grundstücken zusätzliche Freiflächenanlagen zu planen und sich im Rahmen der Ausschreibungen für einen Zuschlag zu bewerben. Das Wirtschaftsministerium wurde außerdem beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium und dem Landwirtschaftsministerium nach den Ausschreibungen 2019 zeitnah Anfang 2020 zu evaluieren und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen vorzulegen. Dabei ist zu prüfen, ob eine bessere regionale Verteilung durch Begrenzung der Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen pro Gemeinde möglich ist. Durch die beschlossene deutliche Erhöhung der Zahl genehmigungsfähiger Anlagen wird mehr Bundesförderung direkt zu Betreibern bayerischer Anlagen geholt, die Wertschöpfung vor Ort erhöht und die dezentrale Energieversorgung in Bayern nochmals spürbar ausgebaut.
Neueste Kommentare