Weitere Schritte der Universität Bayreuth im Fall zu Guttenberg

Aufgrund zahlreicher Anfragen fasst die Universität Bayreuth den weiteren Ablauf der Aufarbeitung der Plagiatsvorwürfe gegen Karl-Theodor zu Guttenberg zusammen:

Nachdem die Anwälte von Herrn zu Guttenberg in einem früheren Schreiben Vorbehalte gegen eine Veröffentlichung des Berichts und der Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft erklärt hatten, forderte der Präsident der Universität Bayreuth, Professor Dr. Rüdiger Bormann, sie schriftlich auf, ihre Position zu überdenken. Diese Aufforderung ist nicht mit einer Frist versehen.

Eine zeitliche Planung hat indes die Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft Herrn zu Guttenberg mitgeteilt. Ihm wird – gemäß den Vorgaben des Prüfverfahrens – derzeit die nochmalige Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 26. April gegeben. Sobald diese Stellungnahme vorliegt, wird sie in den Abschlussbericht der Kommission eingearbeitet. Der Kommissionsbericht wird frühestens Ende April fertiggestellt sein und an die Hochschulleitung übergeben. Das Gremium wird den Bericht voraussichtlich Anfang Mai beraten und Konsequenzen beschließen.

Die Universität Bayreuth weist erneut auf das starke Interesse der Wissenschaft in Deutschland an einer Veröffentlichung aller im Bericht dargestellter Sachverhalte hin und schließt sich diesem Interesse an. Bei einer solchen Veröffentlichung würde es um eine ethisch-wissenschaftliche Bewertung des Fehlverhaltens sowie um Einschätzungen zur Betreuung der Promotion, den Gutachten und dem Promotionsverfahren gehen. Die Kommission der Universität Bayreuth ist deshalb zusätzlich mit zwei weiteren ausgewiesenen Experten, Professor Dr. Wolfgang Löwer (Sprecher des Gremiums „Ombudsman für die Wissenschaft“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Richter am Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen und Vorstands-vorsitzender der Stiftung zur Förderung des Wissenschaftsrechts) und dem Konstanzer Philosophen Professor Dr. Jürgen Mittelstraß (Direktor des Konstanzer Wissenschaftsforums, Direktor des Zentrums Philosophie und Wissenschaftstheorie und Vorsitzender des österreichischen Wissenschaftsrats), besetzt worden, um auch hochrangige externe Expertise in den Prozess einzubinden. Die Universität Bayreuth will ihre gründliche Aufarbeitung und Stellungnahme veröffentlichen – ob sie dies in vollem Umfang tun kann, ist eine juristische Frage. Ohne ein Einverständnis des Betroffenen wird eine Veröffentlichung wohl nur in eingeschränktem Umfang stattfinden können.

Der Universität Bayreuth ist indes an einer öffentlichen Aufarbeitung gelegen, da die Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft mit ihrer Arbeit darlegt, wie Verletzungen der wissenschaftlichen Standards bewertet werden, und Orientierung für spätere, ähnlich gelagerte Fälle gibt. Dies liegt im Interesse der Wissenschaft, in deren Reihen angesichts der Diskussion der vergangenen Wochen Irritationen aufgetreten waren.

Herr zu Guttenberg hatte selbst öffentlich erklärt, es sei ihm ein aufrichtiges Anliegen, sich an der Klärung der Fragen hinsichtlich seiner Dissertation zu beteiligen. Damit nannte er die Universität Bayreuth als einen Adressaten.