Landkreis Forchheim: Streuobstbestände unterschiedlichster Größenordnung beseitigt
Streuobst in der Fränkischen Schweiz
Streuobstbestände gehören seit Jahrhunderten zum typischen Bild unserer fränkischen Kulturlandschaft.
Hochstämmige Apfel-, Birn-, Kirsch und Zwetschgenbäume umgaben früher als breite Gürtel unsere Ortschaften und prägten als Obstwiesen, Alleen oder prächtige Einzelbäume unsere Landschaft. Streuobstbestände sind vom Menschen geschaffene Lebensräume. Sie zeichnen sich wegen der einzigartigen Kombination der Ökosysteme „Baum“ und „Wiese“ durch einen besonders hohen Reichtum an Arten und Individuen der Tier- und Pflanzenwelt aus. Zusammengenommen kommen ca. 5.000 Tier- und Pflanzenarten im Streuobst vor. Viele davon sind gesetzlich geschützt und stehen außerdem auf der Roten Liste, d. h. sie sind gefährdet oder vom Aussterben bedroht.
Heute stellen Streuobstbestände wichtige Ersatzlebens- und Rückzugsräume für früher verbreitete Arten der offenen Kulturlandschaft dar. Extensiv genutzte Bestände mit großwüchsigen Obstbäumen und Wiesen, Weiden, Acker oder Sonderkulturen im Unterwuchs ergeben ein halboffenes Landschaftselement, das sowohl von Arten des Offenlands als auch von Arten der lichten Wälder besiedelt wird. Streuobstbestände bieten ein reiches Blütenangebot für Bienen, Astbereiche und Höhlen zum Brüten für Vögel, Stammbereiche zum Aufwärmen und Jagen für Insekten, Unterschlupf und Verstecke unter der Rinde (z. B. für Fledermäuse) oder Totholz und Mulmhöhlen für holzbewohnende Käfer, Ansitzwarten für Greifvögel oder aber Sonne und Schatten im Unterwuchs.
Für die hohe Vielfalt an Pflanzen und Tieren ist die ursprüngliche extensive Bewirtschaftung mit einem hohen Anteil an Blütenpflanzen vom Frühjahr bis in den Herbst ausschlaggebend.
Im Zuge der aktuellen Thematik rund um das Volksbegehren Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern „Rettet die Bienen“ und die damit einhergehende vorgesehene Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) (hier insbesondere die gesetzliche Unterschutzstellung von Streuobstwiesen) wurden in verschiedenen Bereichen des Landkreises Forchheim Streuobstbestände unterschiedlichster Größenordnung beseitigt.
Aus diesem Grund möchte das Landratsamt Forchheim hiermit über die geltenden gesetzlichen Regelungen informieren: Die aktuelle gesetzliche Rechtslage lässt ein Fällen der Obstbäume nur unter bestimmten Voraussetzungen zu. Auf Grund des Artenreichtums eines Streuobstbestandes wird darauf hingewiesen, dass es verboten ist, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu verletzen, zu töten, ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, diese zu beschädigen oder zu zerstören. Außerdem ist es verboten, wild lebende Tiere und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- oder Mauserzeiten erheblich zu stören. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von wild lebenden Tieren dürfen ebenfalls nicht aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden.
Dies bedeutet, dass unmittelbar vor einem eventuellen Fällen eines Obstbaumes eine sorgfältige Ortseinsicht im Hinblick auf die o. g. Regelungen durchzuführen ist. Sollten beispielsweise aktiv genutzte / besetzte Baumhöhlen, Vogelnester oder gar Brutaktivitäten selbst festgestellt werden, so ist das Fällen nicht zulässig.
Das Landratsamt Forchheim bittet zur Vermeidung von Verstößen und zum Erhalt unserer einzigartigen fränkischen Kulturlandschaft um Beachtung der oben gemachten Ausführungen. Das Landratsamt weist außerdem darauf hin, dass Verstöße gegen diese Vorschriften Ordnungswidrigkeiten darstellen, welche mit Bußgeld geahndet werden können, beziehungsweise bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen als Straftat geahndet werden müssen. Hinweise und Meldungen, welche Verstöße gegen o. g. Vorschriften beinhalten, werden gründlich und umfassend geprüft.
Gesicherte offizielle Informationen und Fakten zum Volksbegehren finden Sie im Internet unter www.bayern.landtag.de – Suchmaske Stichwort: Volksbegehren (Bayerischer Landtag) oder unter www.bayern.de – Suchmaske Stichwort: Runder Tisch Arten- und Naturschutz (Bayerische Staatsregierung).
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