Stadt Bamberg informiert. „Haltung von geschützten Tierarten“
Bestimmte Tierarten stehen durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen unter einem besonderen Schutz. Ziel des völkerrechtlichen Vertrages ist es, den internationalen Handel mit geschützten Tieren, wie beispielsweise den beliebten Griechischen Landschildkröten oder bestimmten Papageien, kontrollieren zu können. Auflagen für Tierhalter beinhalten eine Meldepflicht über den Besitz und die Abgabe des Tieres, dessen Kennzeichnung sowie bei einem Kauf oder Verkauf die Ausweisung des Tieres mit Papieren (Vermarktungsgenehmigung/EU-Bescheinigung).
Anzeigepflicht
Der Besitz sowie der Abgang (Verkauf, Tod) eines Exemplars einer besonders oder streng geschützten Art muss unverzüglich nach Beginn der Haltung oder der Abgabe des Tieres der zuständigen Landesbehörde, der Unteren Naturschutzbehörde bei der Stadt Bamberg (Umweltamt) oder am Landratsamt Bamberg mitgeteilt werden. Jede Veränderung im Tierbestand (auch Nachzucht) ist meldepflichtig. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kennzeichnungspflicht
Für Halter von besonders und streng geschützten Arten ist grundsätzlich eine Kennzeichnungspflicht nach der Bundesartenschutzverordnung vorgeschrieben (üblich: Fotodokumentation bei Schildkröten, Beringung bei Vögeln, ggf. Transponder). Die Foto-Dokumentation bei Landschildkröten ist in solchen Zeitabständen zu wiederholen, dass mögliche Änderungen der Körpermerkmale der Tiere, insbesondere von Jungtieren, nachvollziehbar sind. In der Praxis kommt es immer wieder zu Unannehmlichkeiten, wenn zwar eine vor Jahren ausgestellte Vermarktungsbescheinigung vorliegt, aber die Fotodokumentation nicht oder mangelhaft erfolgt ist. In diesem Fall kann die Vermarktungsbescheinigung ihre Gültigkeit verlieren, was unter Umständen auch die Einziehung des Tieres nach sich ziehen kann. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadt Bamberg, Tel. 0951/87-1706 oder -1709 oder beim Landratsamt Bamberg, Tel. 0951/85-533.
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