Leidiges Ärgernis in Eckental: Ekelhafte Hinterlassenschaften von Vierbeinern

Hundetoiletten nutzen – Umwelt und Gemeinwohl respektieren

Unliebsame Hinterlassenschaften von Vierbeinern – vor allem von Hunden und Pferden – sorgen bei vielen Passanten und Spaziergängern für Verärgerung, schaden aber auch ganz konkret Natur und Mensch. Dabei ist die rechtliche Situation ganz eindeutig: die tierischen Hinterlassenschaften sind umgehend zu entfernen.

Massive Verunreinigungen im Gemeindegebiet

Erst kürzlich wurde die Verwaltung darüber informiert, dass es in der Nähe größerer Sportanlagen immer wieder zu massiven Verunreinigungen kommt. Trainer mussten erst einmal Kot einsammeln, bevor sie daran denken können, mit den Kindern sicher Sport zu treiben. Auch an Spielplätzen werden immer wieder ärgerliche Ekelfunde gemacht.
Muss das sein?

Rechtliche Situation eindeutig – Hinterlassenschaften sind zu entfernen

Obwohl im gesamten Gemeindegebiet an den bei Hundehaltern und Reitern beliebten Wegen Beutelspender aufgestellt wurden, kommt es immer wieder zu Verunreinigungen. Dabei ist jeder Hundehalter grundsätzlich verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners zu beseitigen. Leider geschieht das nicht in allen Fällen.

Verunreinigungen können mit Geldbußen belegt werden

Rechtlich gesehen ist die Verunreinigung durch Hundekot verboten und kann mit Geldbuße belegt werden. Nach der im Markt Eckental geltenden Verordnung ist die Verunreinigung durch Hunde eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 500 Euro geahndet werden. Hinweise werden vertraulich behandelt und können unter der Telefonnummer 903 263 gegeben werden.

Kot als Krankheitsüberträger

Außerdem steht noch ein weiteres Problem durch die Hinterlassenschaften im Raum: Hundekot kann infektiös sein, denn beispielsweise kann der Kot infektionsfähige Entwicklungsstadien von Parasiten enthalten. Mit diesen Krankheitserregern können sich alle infizieren, die mit dem Hundekot in Berührung kommen, also Mensch und Tier. Daneben besteht auch die Gefahr, dass Kühe – aber auch andere Tiere wie Pferde, Schafe oder Ziegen – sich mit Parasiten infizieren, wenn sie Hundekot fressen.

Deshalb sollten Hundehalter im eigenen Interesse und im Interesse der Mitbürger die Hinterlassenschaften ihres Lieblings entsorgen.Die entsprechende Verordnung finden Sie auf unserer Internetseite unter dem Suchbegriff Verordnungen/Satzungen.

Außerdem finden Sie wie immer aktuelle Informationen aus dem Markt Eckental rund um die Uhr und bequem von zuhause oder von unterwegs aus auf der www.eckental.de, die Ihnen auch als mobile Website für Ihr Smartphone oder das Tablet zur Verfügung steht!