Vortrag „Depression und Sozialrecht“ in Bayreuth
Sozialrecht, Ämter und Kostenträger sind schon für einen gesunden Menschen oft schwer verständlich. Patienten mit Depressionen brauchen hier umso mehr Hilfe – wenn möglich in Form von Hilfe zur Selbsthilfe. Auf Einladung der Initiative „Gemeinsam gegen Depression“ Bayreuth, des VdK Kreisverbandes Bayreuth und des Evangelischen Bildungswerkes wird am Dienstag, 26.02.2019 um 19.30 Uhr der Geschäftsführer des VdK Kreisverbandes Bayreuth Christian Hartmann im Seminarraum im Hof des Evangelischen Gemeindehaus Bayreuth über Depression aus der sozialrechtlicher Perspektive referieren.
Bei einer depressiven Erkrankung ist es sehr wichtig, die entsprechenden „offiziellen“ Briefe und Fristen ernst nehmen und sofort darauf reagieren. Aus sozialrechtlicher Perspektive ist hier zunächst an die unmittelbare Sicherung der sozialen Existenz und der sozialen Beziehungen zu denken. Dazu gehören u. a. die Voraussetzungen für den rechtzeitige Krankgeldbezug, die Sicherung der finanziellen Existenz, die Versorgung von Kindern und die Unterstützung von Angehörigen, in etwas weiterem Sinne – wenn möglich – auch der (präventive) Schutz von Eigentum und Vermögen. Dauert eine depressive Erkrankung länger als 6 Monate, können Patienten einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung beim zu ständigen Versorgungsamt stellen. Je nach Grad der Behinderung, der ihnen dabei zuerkannt wird, haben sie Anspruch auf verschiedene Rechte und Vergünstigungen.
Die Teilnahme ist offen für alle Interessierten, der Eintritt ist frei.
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