Neue Strukturen beim Pflegestützpunkt für Stadt und Landkreis Coburg

Coburgs Oberbürgermeister Dominik Sauerteig, Landrat Sebastian Straubel und Anja Zietz, Stabsstellenleiterin Gesundheit, Pflege und gesellschaftlicher Zusammenhalt am Landratsamt Coburg, haben die Verträge für die neuen Strukturen beim Pflegestützpunkt unterzeichnet. (Foto: Berthold Köhler/ Landratsamt Coburg)
Coburgs Oberbürgermeister Dominik Sauerteig, Landrat Sebastian Straubel und Anja Zietz, Stabsstellenleiterin Gesundheit, Pflege und gesellschaftlicher Zusammenhalt am Landratsamt Coburg, haben die Verträge für die neuen Strukturen beim Pflegestützpunkt unterzeichnet. (Foto: Berthold Köhler/ Landratsamt Coburg)

Es sind gute Nachrichten für Pflegebedürftige und Menschen, die von einer Pflegebedürftigkeit bedroht sind: Ab dem 1. Januar wird der Betrieb des Pflegestützpunktes im Coburger Bürglaßschlösschen auf das Angestelltenmodell umgestellt. Ein entsprechender Vertrag wurde letzte Woche von Landrat Sebastian Straubel, Oberbürgermeister Dominik Sauerteig und Anja Zietz, Stabsstellenleiterin Gesundheit, Pflege und gesellschaftlicher Zusammenhalt am Landratsamt Coburg, unterzeichnet. Damit einher geht unter anderem eine Ausweitung der Angebote und Beratungszeiten in den vier Aussenstellen des Pflegestützpunktes in den Landkreisgemeinden in Neustadt, Bad Rodach, Seßlach und Sonnefeld. Auch die Öffnungszeiten des Pflegestützpunktes im Bürglaßschlösschen werden ab Januar ausgeweitet.

Bisher wurde der Stützpunkt im Kooperationsmodell betrieben, bei dem alle Träger (Pflege- und Krankenkassen sowie Stadt und Landkreis als kommunale Träger) Personal entsenden. Da der Medizinische Dienst aus Kapazitätsgründen seinen Dienstleistungsvertrag zum 31. Dezember kündigte, war eine neue Grundsatzentscheidung über die künftige Ausrichtung des Pflegestützpunktes notwendig geworden. Ab Januar wird der Pflegestützpunkt daher nun im Angestelltenmodell betrieben. Dabei erfolgt die Anstellung des Personals – eine Leitungskraft in Vollzeit sowie zwei Teilzeitkräfte als Pflegeberater – über die Stadt Coburg; die Zuständigkeit erstreckt sich jedoch weiterhin auf Stadt und Landkreis.

Träger des Pflegestützpunktes in seiner neuen Ausrichtung sind die Stadt und der Landkreis Coburg, der Bezirk Oberfranken sowie die Pflege- und Krankenkassen. Untergebracht ist die Hauptstelle des Pflegestützpunktes auch weiterhin im Erdgeschoss des Bürglaßschlösschen (Oberer Bürglaß 1). „Wir schaffen im Herzen der Stadt eine schlagkräftige Anlaufstelle für die Bürger aus Stadt und Landkreis mit Fragen zur Pflege“, erklärt Coburgs Oberbürgermeister Dominik Sauerteig.

Die Öffnungszeiten werden ab Januar allerdings erweitert; der Pflegestützpunkt wird dann jeweils am Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr sowie am Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr erreichbar sein.

Im Zuge der Umstrukturierung sollen insgesamt vier Außenstellen des Pflegestützpunktes im Landkreis installiert werden. Künftig werden die Außenstellen in Neustadt, Bad Rodach, Seßlach und Sonnefeld jeweils einmal pro Woche für bis zu fünf Stunden für Beratungen öffnen. Landrat Sebastian Straubel begrüßt dieses Angebot besonders: „Gerade bei uns im ländlichen Raum ist es enorm wichtig, dass Pflegebedürftige und Menschen, die eine Beratung wegen einer drohenden Pflegebedürftigkeit suchen, solche qualifizierten Beratungs- und Hilfsangebote wohnortnah und persönlich aufsuchen können.“

Der Pflegestützpunkt wurde im Jahr 2010 als erster Pflegestützpunkt in ganz Bayern eröffnet. Seine Aufgabe ist die umfassende, neutrale und wohnortnahe Auskunft und Beratung von Menschen jeden Alters, die pflegebedürftig sind oder die von einer Pflegebedürftigkeit bedroht sind. Auf Wunsch können Angehörige in die Beratung einbezogen werden.

Der Pflegestützpunkt stellt die Koordinierung aller in Betracht kommenden Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfeleistung bei der Inanspruchnahme der Leistungen sicher. Eine Beratung erfolgt zu jeglichen Pflegethemen, unter anderem den Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, zu Sozialhilfeleistungen (z.B. Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege etc.), zu Unterstützungsangeboten vor Ort (z.B. Nachbarschaftshilfe, Wohnraumberatung etc.) und ganz allgemein zu Betreuungs- und Versorgungsangeboten. Der Pflegestützpunkt hilft auch bei Widersprüchen gegen Entscheidungen der Versicherung oder des Medizinischen Dienstes bei der Pflegeeinstufung.

Neben der direkten persönlichen Erreichbarkeit sichert der Pflegestützpunkt auch eine niedrigschwellige Kommunikation über eine digitale und telefonische Beratung und versteht sich als Long Distance Caregiver.

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