Regierung von Oberfranken erlässt Planfeststellungsbeschluss zu 110-kV-Hochspannungsleitung
Planfeststellungsverfahren für die Leistungserhöhung und Sanierung der 110-kV-Hochspannungsleitung Bamberg/Süd – Bamberg/Nord
Die Regierung von Oberfranken hat den Planfeststellungsbeschluss für die Ertüchtigung der 110-kV-Hochspannungsleitung Bamberg/Süd – Bamberg/Nord, Ltg.Nr. E 10008 am 14.11.2024 erlassen. Durch die Ertüchtigungsmaßnahmen soll sowohl die Versorgungssicherheit als auch der Schutz von Personen und Objekten im Leitungsbereich wesentlich verbessert werden.
Ausgangslage
Die bestehende 110-kV-Hochspannungsleitung wird von der Bayernwerk Netz GmbH betrieben. Sie verläuft zwischen den Umspannwerken Bamberg Nord und Bamberg Süd (Ltg.Nr. E 10008) auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Bamberg und hat eine Gesamtlänge von 4,9 Kilometern. Vom Umspannwerk Bamberg Süd bis Mast Nr. 72 wird sie als Freileitung und seit 2013 ab Mast Nr. 72 bis zum Umspannwerk Bamberg Nord als Kabelleitung geführt.
Trassenverlauf
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens war der ca. 3,9 Kilometer lange Abschnitt Umspannwerk Bamberg Süd bis Mast Nr. 72. Dieser Teil der Freileitung führt vom Umspannwerk Bamberg Süd über das Muna-Gelände, entlang des Berliner Rings bis Höhe Memmelsdorfer Straße (Mast Nr. 72). Am Mast Nr. 58 der Ltg.Nr. E 10002 sowie im Bereich vom Umspannwerk Bamberg Süd bis Mast Nr. 72 der Ltg.Nr. E 10008 werden die bestehenden Leiterseile durch Hochtemperaturseile ersetzt. Ziel der Ertüchtigung ist eine Erhöhung der Übertragungsleistung von 631 Ampere auf 1.000 Ampere.
Im Zuge dessen werden von den 14 sich in diesem Abschnitt befindlichen Masten 13 Masten ertüchtigt. Es wird der Maststahl verstärkt, Mastköpfe werden getauscht sowie Fundamentköpfe saniert. Der Mast Nr. 59 wird standortgleich ersatzneugebaut. Insgesamt werden hierdurch sowohl die Versorgungssicherheit als auch der Schutz von Personen und Objekten im Leitungsbereich wesentlich verbessert werden. Zudem werden die zwei Blitzschutzseile gegen ein neues dem Stand der Technik entsprechendes Blitzschutzseil getauscht.
Planfeststellungsverfahren
Im Planfeststellungsverfahren hat die Regierung von Oberfranken die Stellungnahmen von Behörden und Kommunen, Vereinigungen, anderen Versorgungsträgern sowie privaten Einwenderinnen und Einwendern gewürdigt und soweit möglich berücksichtigt.
Nach einer umfangreichen Prüfung der für den Leitungsbau maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften und der betroffenen öffentlichen und privaten Belange kam die Regierung von Oberfranken zu dem Ergebnis, dass das Leitungsbauvorhaben planfestzustellen ist. Der Beschluss enthält Nebenbestimmungen, die sich zum Beispiel auf den Natur- und Artenschutz/Landschaftspflege, den Immissionsschutz sowie Belange des Gewässer- und Bodenschutzes beziehen. Geregelt wurden u.a. auch zu beachtende Maßnahmen bei Kreuzungen mit anderen Leitungen sowie die Bauausführung.
Öffentliche Bekanntgabe und Auslegung
Der Planfeststellungsbeschluss wird öffentlich bekanntgegeben, indem er Anfang Dezember für zwei Wochen auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken unter dem Link www.reg-ofr.de/ba110 zugänglich gemacht wird. Zudem wird er im Fränkischen Tag bekanntgemacht.
Nach Ablauf von zwei Wochen ab der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den Betroffenen und demjenigen, der Einwendungen erhoben hat, als bekanntgegeben.
Betroffene oder diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, können sich unter energiewirtschaft@reg-ofr.bayern.de an die Regierung von Oberfranken wenden, um einen USB-Stick mit den auszulegenden Unterlagen zu erhalten.
Neueste Kommentare