Beratung durch Verfahrenslotsen am Landratsamt Forchheim

Vor dem Hintergrund des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, welches die inklusive Kinder- und Jugendhilfe zum Ziel hat, sind seit 2024 Verfahrenslotsen fest im Jugendhilferecht verankert. Im Landratsamt Forchheim gibt es seit April das Angebot der Begleitung und Unterstützung durch einen Verfahrenslotsen bei Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe.

Eingliederungshilfeleistungen sollen Menschen mit (drohenden) Behinderungen ein möglichst selbst bestimmtes Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Das Angebot des Verfahrenslotsen richtet sich an junge Menschen bis einschließlich 26 Jahre sowie deren Eltern. Aber auch andere Personensorge- und Erziehungsberechtigte, gesetzliche Betreuer oder Fachkräfte können es in Anspruch nehmen. Je nach Bedarf werden Hilfesuchende bei der Antragstellung, Verfolgung und auch Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe unterstützt. Die Begleitung und Unterstützung durch den Verfahrenslotsen ist freiwillig, kostenlos und vertraulich.

Die Beratung durch den Verfahrenslotsen erfolgt mit Termin im Landratsamt oder auf Wunsch beim Hilfesuchenden zuhause oder am Telefon. Termine können telefonisch unter 09191/862313 oder per E-Mail an lukas.buhrmann@lra-fo.de vereinbart werden.

Weiterführende Informationen und Links finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Forchheim im Bereich Amt für Jugend und Familie.

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