Polizeibericht Hochfranken vom 14.11.2024
Polizeiinspektion Coburg
Verkehrsunfall mit verletzter Person
COBURG. Zu einem Verkehrsunfall am Kaeser-Kreisel wurden Beamte der Coburger Polizeiinspektion am Mittwochmorgen gerufen.
Gegen 7.45 Uhr übersah beim Einfahren in den Kreisel der Lenker eines KIA das Kleinkraftrad eines 16-Jährigen und es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge.
Bei der Kollision zog sich der Zweiradfahrer leichte Verletzungen zu und wurde vor Ort durch den Rettungsdienst versorgt. Der Pkw-Fahrer blieb unverletzt. Nach ersten Schätzungen entstand ein Gesamtschaden von rund 2.000 Euro.
Die eingesetzten Beamten haben den Sachverhalt an der Unfallstelle aufgenommen und ermitteln gegen den Verursacher.
Zeugenaufruf nach Auffahrunfall
COBURG. Die Coburger Polizei sucht nach einem Auffahrunfall am späten Montagnachmittag auf der Frankenbrücke nach dem geschädigten Fahrzeug.
An der Einfahrt zur Bundesstraße B4 fuhr die Lenkerin eines VW Passat auf den vor ihr verkehrsbedingt stoppenden Kleintransporter auf. Allerdings scheint der Fahrer des Transporters den Anstoß nicht bemerkt zu haben, da er seine Fahrt unberührt fortsetzte.
In diesem Zusammenhang sucht die Polizei nun nach dem Fahrer und dem Transporter der am Montag um 17 Uhr die Frankenbrücke unterwegs war. Dieser wird gebeten sich persönlich oder telefonisch auf der Wache der Polizeiinspektion Coburg zu melden.
Weiterhin werden Unfallzeugen gesucht, die Hinweise auf den Kleintransporter geben können.
Polizeiinspektion Kronach
Rotlicht missachtet
MARKTRODACH, LKR. KRONACH. Am Mittwochmorgen ereignete sich ein Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich B173/Hirtenwiesen. Nach aktuellem Ermittlungsstand missachtete eine 71-jährige Autofahrerin das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und kollidierte im Anschluss mit einem weiteren Fahrzeug, welches daraufhin auf dem Dach zum Liegen kam. Beide Verkehrsteilnehmerinnen wurden leicht verletzt und wurden in das nächstgelegene Klinikum gebracht.
Bierdose in Unterhose verborgen
KRONACH. Am Mittwoch kam es in einem Verbrauchermarkt, in der Kulmbacher Straße, zu einem Ladendiebstahl. Der 31-jährige Dieb, entnahm eine Bierdose aus dem Regal und versuchte diese in seiner Unterhose zu verstecken. Hierbei wurde der Täter jedoch durch Angestellte des Ladens beobachtet. Der 31-Jährige muss sich nun wegen Ladendiebstahl strafrechtlich verantworten.
Unfallflucht
NEUSES, LKR. KRONACH. Am Mittwoch kam es auf der B173, auf Höhe der Baustelle Neuses, zu einer Unfallflucht. Der 54-jährige LKW-Fahrer überfuhr mit seinem Fahrzeug im Bereich der Baustelle mehrere Warnbaken. Hierbei wurde das Fahrzeug, sowie die Warnbaken erheblich beschädigt, sodass ein Schaden von 10.000€ entstand. Im Anschluss entfernte sich der Fahrer unerlaubt vom Unfallort, konnte jedoch schnell durch Beamte der Polizeiinspektion Kronach anhand seines am Unfallort verlorenen Kennzeichens ermittelt werden. Der Fahrer muss sich nun wegen Verkehrsunfallflucht strafrechtlich verantworten.
Unfallflucht
KRONACH. Am Dienstag in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr ereignete sich eine Verkehrsunfallflucht im Hellebardenweg. Ein unbekannter Verkehrsteilnehmer fuhr mit seinem Fahrzeug gegen eine dortige Gartenmauer und beschädigte diese. Im Anschluss entfernte sich der Fahrer unerlaubt vom Unfallort. Hinweise nimmt die Polizei Kronach unter der Rufnummer 09261/5030 entgegen.
Unfallflucht
GUNDELSDORF, LKR. KRONACH. In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag ereignete sich ein Verkehrsunfall im Bereich des Kreisverkehrs B85. Ein Fahrzeug überfuhr den Kreisverkehr und kollidierte im Anschluss mit einem Baum. Die beiden, männlichen Insassen blieben hierbei unverletzt und entfernten sich zu Fuß von der Unfallstelle, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Die beiden alkoholisierten Männer konnten jedoch noch unweit des Unfallortes aufgegriffen werden. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen, wer der verantwortliche Fahrzeugführer war, wurde bei beiden Männern eine Blutentnahme durchgeführt, weiter wurde das Fahrzeug sichergestellt.
Polizeiinspektion Kulmbach
Fahrradschutzstreifen – was nun?
Vor kurzem wurden im Stadtgebiet Kulmbach an Örtlichkeiten wie der Alten Forstlahmer Straße, Hardenbergstraße oder Friedhofsberg Fahrradschutzstreifen angelegt.
Viele Bürgerinnen und Bürger sind nun verunsichert. Darf ich den Schutzstreifen mit meinem PKW befahren? Darf dort geparkt werden? Etliche Anfragen erreichten auch die Polizei und zeigen eine gewisse Unklarheit bei manchen Verkehrsteilnehmern.
Der Unterschied zwischen Fahrradschutzstreifen und Radfahrstreifen:
- Gestrichelte Linie parallel zum Fahrbahnrand und wiederholende Fahrradsymbole auf dem Schutzsstreifen, sogenannte Piktogramme. Dies zeichnet einen Fahrradschutzstreifen aus.
- Eine durchgezogene Linie mit Fahrradpiktogrammen hingegen stellt einen Radfahrstreifen dar. Dieser darf von PKW oder LKW nicht befahren werden.
Grundsätzlich müssen PKW und LKW linksseitig des Fahrradschutzstreifens fahren. Bei Gegenverkehr und nicht ausreichender Fahrbahnbreite darf der Schutzstreifen befahren werden. Dabei darf es jedoch zu keiner Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern kommen. Beim Vorbeifahren oder Überholen eines Radfahrers muss ein Abstand von 1,50 Meter innerorts eingehalten werden. Kann das nicht eingehalten werden, muss dahintergefahren werden. Dies gilt natürlich auch unabhängig vom Fahrradschutzstreifen.
Radfahrer müssen den vorhandenen Fahrradschutzstreifen nutzen. Es muss auch hier grundsätzlich rechts gefahren werden. Zum Überholen oder Linkseinordnen darf der Schutzstreifen verlassen werden. Nebeneinander darf auch hier nur gefahren werden, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird.
Parken und Halten ist im Bereich von Fahrradschutzstreifen nicht zulässig. Das Parken und Halten auf dem Schutzstreifen ist hier höher sanktioniert als linksseitig angrenzend.
Zusätzliche Hinweise:
Im Bereich von Fahrradschutzstreifen (gestrichelte Linie, Fahrradpiktogramm) ist das Halten und Parken untersagt. Bei einem Fehlverhalten können folgende Verkehrsordnungswidrigkeiten erfüllt sein:
- Sie hielten nicht am rechten Fahrbahnrand: § 12/IV StVO, 10 Euro
- Sie hielten verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr: § 42/II StVO, 55 Euro
- Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand: § 12/IV StVO, 15 Euro
Sofern hierdurch ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet wird oder kommt es in diesem Zusammenhang zu einem Unfall, kann sich das Verwarnungsgeld erhöhen.
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