Urteil im Mordprozess Bindlach

Symbolbild Justiz

Im Strafverfahren gegen einen 19jährigen wegen Mordes an seiner Ex-Freundin im Mai diesen Jahres in Bindlach hat die Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth am heutigen Freitag, 8. November 2024 ein Urteil gesprochen.

Sie verurteilte den Angeklagten Leon D. wegen Ermordung seiner Ex-Freundin Rebecca S. zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten und ordnete überdies den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung an.

Die Kammer sah es nach neun Verhandlungstagen, einer umfangreichen Beweisaufnahme, unter anderem mit der Auswertung zahlreicher digitaler Beweismittel wie Internet- und Chatverläufen sowie der Anhörung zweier Gutachter als erwiesen an, dass der Angeklagte, einem zuvor ausgearbeiteten, detaillierten Tatplan folgend, am Abend des 24. Mai 2024 zu seiner Exfreundin fuhr, unter einem Vorwand das Haus betrat und unvermittelt auf das arg- und wehrlose Opfer einstach. Der Angeklagte brachte ihr eine Vielzahl von Messerstichen in das Gesicht, gegen den Kopf, den Hals und den Körper bei. Letztendlich verstarb das Mädchen nach einem Stich und einem Schnitt in den Hals innerhalb einer Minute.

Zur Überzeugung der Kammer wollte der Angeklagte seine Ex-Freundin töten, da sie sich seiner Kontrolle entzog und der gemeinsame Freundeskreis sich weigerte, sie aus diesem Kreis zu verstoßen. In der Tatausführung und dem Motiv sah die Kammer sowohl das Mordmerkmal der Heimtücke als auch der sonstigen niedrigen Beweggründe verwirklicht.

Die Kammer vermochte keine Anhaltspunkte für eine Reife- und Entwicklungsverzögerung beim Angeklagten zu finden, welche die Anwendung von Jugendstrafrecht ermöglicht hätte und hat den Heranwachsenden daher nach allgemeinen Strafrecht beurteilt.

Zuletzt sah es die Kammer als erwiesen an, dass der Angeklagte zum jetzigen Zeitpunkt einen Hang zur Begehung schwerer Straftaten in sich trägt und daher eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, weswegen eine sich an den Vollzug der Strafe anschließende Sicherungsverwahrung vorbehalten wurde.

Die Kammer folgte damit vollumfänglich den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert