IHK-Gremium Bamberg appelliert an Kommunen: Keine Realsteuererhöhungen
IHK-Gremium Bamberg fordert: Keine Realsteuererhöhungen
Jedes dritte Unternehmen von Erhöhungen bei Gewerbesteuerhebesätzen betroffen
„Bambergs Wirtschaft steht so stark unter Druck wie schon seit langem nicht mehr“, macht Herbert Grimmer deutlich, Vorsitzender des IHK-Gremiums Bamberg. „Umso wichtiger ist es, die Wirtschaft nicht weiter übermäßig zu belasten, etwa durch Erhöhungen bei den Gewerbe- und Grundsteuern.
37 der 196 Kommunen im Einzugsgebiet der IHK für Oberfranken Bayreuth haben 2024 an der Steuerschraube gedreht und die Realsteuerhebesätze angehoben. Zu den Realsteuern zählen die Gewerbe- sowie die Grundsteuern A und B. Zum Vergleich: 2023 gab es insgesamt „nur“ 22 Erhöhungen bei drei Senkungen.
Die Gewerbesteuerhebesätze in der Stadt und im Landkreis Bamberg liegen aktuell zwischen 300 (Burgebrach) und 420 Punkten (Hirschaid), die Grundsteuer B, die alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer betrifft, zwischen 250 (Hallstadt) und 535 Punkten (Stadt Bamberg).
Fünf Kommunen im IHK-Gremium Bamberg haben gegenüber dem Vorjahr die Gewerbesteuerhebesätze angehoben (Baunach, Breitengüßbach, Hirschaid, Lisberg, Schönbrunn). Acht Kommunen haben die Grundsteuer B angehoben (Baunach, Breitengüßbach, Burgwindheim, Hirschaid, Lisberg, Pettstadt, Schönbrunn, Strullendorf), eine Kommune (Priesendorf) hat eine Senkung vorgenommen.
Gewerbesteuerhebesätze: Wichtiger Standortfaktor
„Bei der Ansiedlung neuer Unternehmen sind die Gewerbesteuerhebesätze ein wichtiger harter Standortfaktor. Noch viel wichtiger ist ihre Höhe aber für die bereits ansässigen Unternehmen“, so Grimmer. „Ich bin mir der finanziellen Herausforderungen absolut bewusst, vor denen unsere Kommunen stehen. Im Interesse der Unternehmen und ihrer Beschäftigten appelliere ich trotzdem an eine zurückhaltende Steuerpolitik.“
Grimmer: „Ein Verzicht auf eine Gewerbesteuererhöhung ist nicht mehr und nicht weniger als praktizierte Standortsicherung.“ Er verweist dabei auf die Ergebnisse der jüngsten Konjunkturbefragung, wonach die IHK-Mitgliedsunternehmen Zukunftsinvestitionen und damit neue Arbeitsplätze vor allem im Ausland tätigen wollen. Er befürchtet, dass entsprechende Gewerbe- und Grundsteuererhöhungen diesen Trend weiter befeuern.
Immer mehr kostenintensive Pflichtaufgaben für die Kommunen
Erhebliche Verantwortung dafür, dass immer mehr Kommunen finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen, tragen Bund und Land. „Unsere Kommunen müssen immer mehr Pflichtaufgaben wahrnehmen, ohne dafür eine entsprechende finanzielle Ausstattung zu erhalten“, kritisiert Grimmer. Er nennt beispielhaft den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, eine bessere ÖPNV-Anbindung oder Investitionen für den Klimaschutz. Werden daraufhin die Gewerbe- oder die Grundsteuer erhöht, bleibe die Mehrbelastung letztendlich an den Unternehmen und den Immobilieneigentümern und damit oft auch an den Mietern hängen. Er appelliert an die Kommunen, das Instrument einer Steuererhöhung unbedingt nur dann einzusetzen, wenn es gar nicht anders gehe.
Hat eine Gewerbesteuererhöhung Auswirkungen auf Unternehmen?
Grimmer verweist einige „Binsenweisheiten“ ins Reich der Fabeln. So sei die immer wieder gehörte Aussage, dass die Unternehmen von einer Gewerbesteuererhöhung nicht betroffen seien, nur die halbe Wahrheit, macht IHK-Steuerreferent Andreas Wandner deutlich: „Alle Kapitalgesellschaften, in erster Linie sind das die GmbHs, sind von einer Erhöhung der Gewerbesteuer vollumfänglich betroffen.“ Er verweist darauf, dass jedes dritte beitragspflichtige Mitgliedsunternehmen der IHK eine Kapitalgesellschaft ist.
„Das Argument, Kapitalgesellschaften seien schon durch Steuersenkungen entlastet wurden, überzeugt mich nicht“, meint Grimmer. „Die Unternehmenssteuerreform mit ihren Steuersenkungen, auf die sich diese Aussage bezieht, liegt bereits 16 Jahre zurück. Es kann außerdem nicht das Ziel sein, Unternehmen auf der einen Seite zu entlasten, während sie an anderer Stelle stärker belastet werden.“ Er verweist außerdem darauf, dass die Gewerbesteuerhebesätze im IHK-Gremium Bamberg seit 2008 im Schnitt um 35,5 auf 361,9 Punkte angehoben wurden.
Während elf Kommunen im Raum Bamberg in den vergangenen 16 Jahren die Gewerbesteuerhebesätze konstant halten und eine sogar senken konnte, gibt es andererseits 15 Kommunen, wo die Gewerbesteuerhebesätze um 50 Punkte oder mehr gestiegen ist, darunter drei Kommunen mit einem Plus um 100 oder mehr Punkten. Zusammen mit der Stadt Bamberg gibt es im IHK-Gremium Bamberg insgesamt 37 Kommunen.
Auch seien Modellrechnungen falsch, die belegen sollen, dass Personengesellschaften im Falle einer Gewerbesteuererhöhung letztendlich weniger bezahlen müssten. Bereits seit der Unternehmenssteuerreform 2008 gehören diese Modellrechnungen der Geschichte an, macht Wandner deutlich.
Grundsteuerreform aufkommensneutral gestalten
Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist eine Neuregelung der Grundsteuer-Hebesätze erforderlich geworden, die bundesweit ab 1. Januar 2025 gilt. Über die neuen Hebesätze entscheiden alle Kommunen in Eigenverantwortung. Grimmer: „Ich appelliere an die Kommunen, die neuen Hebesätze – wie von allen Seiten versprochen – in der Summe aufkommensneutral zu gestalten!“
Alle Ergebnisse der Gewerbesteuerumfrage finden Sie hier: bayreuth.ihk.de/realsteuerhebesaetze-2024
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