IHK Bayreuth gegen Realsteuererhöhungen: Belastung für Unternehmen zu hoch

IHK Bayreuth gegen Realsteuererhöhungen: Belastung für Unternehmen zu hoch!
Der Vorsitzende des IHK-Gremiums Bayreuth, Jörg Lichtenegger, warnte vor den negativen Folgen von Steuererhöhungen für Bayreuther Unternehmen. Foto: Ochsenphoto - Thorsten Ochs

IHK-Gremium Bayreuth fordert: Keine Realsteuererhöhungen

Jedes dritte Unternehmen von Erhöhungen bei Gewerbesteuerhebesätzen betroffen

„Bayreuths Wirtschaft steht enorm unter Druck“, macht Jörg Lichtenegger deutlich, Vorsitzender des IHK-Gremiums Bayreuth. „Mehrkosten durch steigende Gewerbe- oder Grundsteuern sind das letzte, was unsere Unternehmen jetzt brauchen können.“

37 der 196 Kommunen im Einzugsgebiet der IHK für Oberfranken Bayreuth haben 2024 an der Steuerschraube gedreht und die Realsteuerhebesätze angehoben. Zu den Realsteuern zählen die Gewerbe- sowie die Grundsteuern A und B. Zum Vergleich: 2023 gab es insgesamt „nur“ 22 Erhöhungen bei drei Senkungen.

Die Gewerbesteuerhebesätze in der Stadt und im Landkreis Bayreuth liegen aktuell zwischen 300 (Hummeltal) und 400 Punkten (Bad Berneck, Emtmannsberg, Pegnitz und Plech), die Grundsteuer B, die alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer betrifft, zwischen 300 (Gesees) und 450 Punkten (Bischofsgrün, Emtmannsberg, Haag, Schnabelwaid und Seybothenreuth).

Drei Kommunen im IHK-Gremium Bayreuth haben gegenüber dem Vorjahr die Gewerbesteuerhebesätze angehoben: Bad Berneck, Eckersdorf, Kirchenpingarten. Hinzu kommt Goldkronach, dort wurde die Grundsteuer B angehoben.

Gewerbesteuerhebesätze: Wichtiger Standortfaktor

„Die Gewerbesteuerhebesätze sind ein wesentlicher Standortfaktor für Neuansiedlungen. Mindestens genauso wichtig sind die Hebesätze aber für die bereits ansässigen Unternehmen“, so Lichtenegger. „Die aktuellen Rahmenbedingungen setzen unsere Kommunen bei den Finanzen enorm unter Druck. Aber das trifft auch auf unsere Unternehmen zu. Das letzte, was die jetzt brauchen können, sind noch mehr steigende Ausgaben.“

„Ein Verzicht auf eine Gewerbesteuererhöhung ist vorausschauende Standortsicherung“, so Lichtenegger. Er verweist dabei auf die Ergebnisse der jüngsten Konjunkturbefragung, wonach die IHK-Mitgliedsunternehmen Zukunftsinvestitionen und damit neue Arbeitsplätze vor allem im Ausland tätigen wollen. Er befürchtet, dass entsprechende Gewerbe- und Grundsteuererhöhungen diesen Trend weiter befeuern.

Immer mehr kostenintensive Pflichtaufgaben für die Kommunen

Erhebliche Verantwortung dafür, dass immer mehr Kommunen finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen, tragen Bund und Land. „Es stimmt mich sehr nachdenklich, dass unsere Kommunen immer mehr Pflichtaufgaben übernehmen müssen, ohne die dafür notwendige finanzielle Unterstützung zu bekommen“, kritisiert Lichtenegger. Er nennt beispielhaft den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, eine bessere ÖPNV-Anbindung oder Investitionen für den Klimaschutz. Werden daraufhin die Gewerbe- oder die Grundsteuer erhöht, bleibe die Mehrbelastung letztendlich an den Unternehmen und den Immobilieneigentümern und damit oft auch an den Mietern hängen. Er appelliert an die Kommunen, das Instrument einer Steuererhöhung unbedingt nur dann einzusetzen, wenn es gar nicht anders gehe.

Hat eine Gewerbesteuererhöhung Auswirkungen auf Unternehmen?

Lichtenegger verweist einige „Binsenweisheiten“ ins Reich der Fabeln. So sei die immer wieder gehörte Aussage, dass die Unternehmen von einer Gewerbesteuererhöhung nicht betroffen seien, nur die halbe Wahrheit, macht IHK-Steuerreferent Andreas Wandner deutlich: „Alle Kapitalgesellschaften, in erster Linie sind das die GmbHs, sind von einer Erhöhung der Gewerbesteuer vollumfänglich betroffen.“ Er verweist darauf, dass jedes dritte beitragspflichtige Mitgliedsunternehmen der IHK eine Kapitalgesellschaft ist.

„Ich kann dem Argument nicht zustimmen, dass Kapitalgesellschaften bereits ausreichend durch Steuersenkungen entlastet wurden. Die Unternehmenssteuerreform 2008, auf die in Begründungen für eine erforderliche Erhöhung gerne verwiesen wird, ist mittlerweile 16 Jahre her“, macht Lichtenegger deutlich. „Aus meiner Sicht ist es außerdem nicht gerechtfertigt, Unternehmen an einer Stelle zu entlasten und sie an anderer Stelle dafür stärker zu belasten.“ Er verweist außerdem darauf, dass die Gewerbesteuerhebesätze im IHK-Gremium Bayreuth seit 2008 im Schnitt um 42,2 auf 366,9 Punkte angehoben wurden. Im IHK-Einzugsgebiet liegt der Durchschnittswert bei 356,6 Punkten, gegenüber 2008 lag der Zuwachs bei 33,6 Punkten.

Während drei Kommunen im Raum Bayreuth in den vergangenen 16 Jahren die Gewerbesteuerhebesätze konstant gehalten haben, gibt es andererseits 19 Kommunen, wo die Gewerbesteuerhebesätze um 50 Punkte oder mehr gestiegen ist. Zur besseren Einordnung: Der Landkreis setzt sich aus 34 Kommunen zusammen, dazu kommt die Stadt Bayreuth.

Auch seien Modellrechnungen falsch, die belegen sollen, dass Personengesellschaften im Falle einer Gewerbesteuererhöhung letztendlich weniger bezahlen müssten. Bereits seit der Unternehmenssteuerreform 2008 gehören diese Modellrechnungen der Geschichte an, macht Wandner deutlich.

Grundsteuerreform aufkommensneutral gestalten

Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist eine Neuregelung der Grundsteuer-Hebesätze erforderlich geworden, die bundesweit ab 1. Januar 2025 gilt. Über die neuen Hebesätze entscheiden alle Kommunen in Eigenverantwortung. Lichtenegger: „Ich appelliere deshalb an alle Kommunen, die Hebesätze für die Grundsteuer – wie von allen Seiten versprochen – in der Summe aufkommensneutral zu gestalten!“

Alle Ergebnisse der Gewerbesteuerumfrage finden Sie hier.

 

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