„Unabhängige Bürgervertretung Hollfeld“ (UBV) zur Sondersitzung des Stadtrates
Pressemitteilung der UBV Hollfeld:
„Jetzt ist es amtlich: 26.11.2024 – Stadtratssitzung hat stattzufinden!“
Mit der Unterstützung von 12 Stadträten haben wir das Viertel von Stadträten (60%) in Hollfeld zu einer Sondersitzung erreicht und so gesehen bedarf es auch keiner Abstimmung mehr in einer Stadtratssitzung. Nach unserer Geschäftsordnung § 22 Abs. (1) ist demnach unter Bezeichnung des Beratungsgegenstandes eine Stadtratssitzung einzuberufen. Mir geht es auch in erster Linie nicht um eine Verhinderung des Bauvorhabens von LIDL. Soweit bei der Neuansiedlung der Fa. Scannell alles geklärt ist und uns Stadtrat die notwendigen Unterlagen vorgelegt werden! Es geht mir in erster Linie um das Recht eines gewählten Stadtrates als höchstes Gremium in einer Kommune. Wir Stadträte sind und bleiben die Entscheider bei wichtigen Angelegenheiten. Scannell ist nach dem Kauf des Grundstückes LIDL in unserem Gewerbegebiet neuer Eigentümer. Da sollte der Stadtrat schon ein MITSPRACHERECHT haben. Vor allem in den Fragen, was hat sich durch den Wechsel für uns als Kommune geändert?
Wir, liebe Kollegen, sind ein lebendiger und aufgeschlossener Stadtrat. Immer im Sinne der gemeinsamen Bürgerschaft. „Mit uns kann man Pferde stehlen!“ Auch wenn es manchmal in der Auswirkung nicht so ankommt. Wer am Samstag bei der Eröffnung der Fa. Rossmann anwesend war, konnte sich davon überzeugen!!!
Bedauerlich, dass nun eine INFO-Veranstaltung für die Öffentlichkeit vor einer Stadtratssitzung vorgezogen wurde. Unsere Antragsstellung erfolgte am 08.10.2024 ohne Antwortschreiben. Die Einladung der INFO-Veranstaltung durch den Bürgermeister ging am 28.10.2024 heraus. Dies hätte man anders regeln können. Reden statt machen! Wir werden jedoch selbstverständlich die Öffentlichkeit von der Sonder-Stadtratssitzung am 26.11.2024 informieren. Wäre schön, wenn in Hollfeld Stadtportal die Stadtratssitzung ebenso ankündigen würde. DANKE
Manfred Neumeister (UBV)
Antrag der UBV / Ergänzung Beratungsgegenstand
Lieber Bürgermeister Hartmut, verehrte Verwaltung Frau Nicole Horzela, liebe Stadtratskollegen,
ergänzend zu unserem Antrag vom 08. Oktober 2024 einer abzuhaltenden Stadtratssitzung nun gemäß § 22 (1) GschO Hollfeld die erforderliche Bezeichnung des Beratungsgegenstandes.
TOP – Beratung und entsprechende Beschlüsse zur Neuansiedelung Fa. Scannell
Als Unterlagen und zur Vorbereitung der öffentliche Stadtratssitzung am 26. November 2024 sind fristgemäß zur GschO folgenden Unterlagen an uns Stadträte zuzusenden bzw. im RIS zur Verfügung zuzustellen.
- Sämtliche Bebauungsplanänderungen sowie Bebauungsplan vormals LIDL.
- Alle alt und neugefassten notariellen Vereinbarungen zwischen der Stadt Hollfeld mit LIDL und (neu) Scannell.
- Wertgutachten alt und neu mit entsprechenden Änderungen + Auflagen.
- Kopie Übernahmeerklärung des alten Vertrages LIDL bzw. Neuvertrag zwischen Stadt und Scannell.
- Lärmschutzgutachten gegebenenfalls mit Veränderungswerten und Auflagen.
- Ausgleichsflächen mit Ökopunkten und Vereinbarung mit LIDL. Nun NEU mit Scannell.
- Kreditaufnahme der Stadtwerke mit Vereinbarung LIDL und Weiterverwendung des Kredites mit Scannell.
- Sonstige Unterlagen, die für eine zufassende Entscheidung des Gremiums notwendig sind.
Wir legen Wert darauf, dass zeichnungsberechtigte Vertreter von LIDL + Scannell eingeladen und an der Stadtratssitzung am 26.11.2024 teilnehmen. Im Gegenzug verzichten wir auf die in Artikel 46 Abs. 2 GO festgelegte Frist zur Einberufung einer Stadtratssitzung innerhalb von 14 Tagen und akzeptieren den Termin am 26. November 2024. Bitte uns noch Zeit und Ort des Sitzungstermin bekannt geben.
Als beauftragter Antragssteller bitte ich um Rückantwort bis 05.11.2024. Sehr gerne stehen ich zu einem Gespräch über Ablauf und Inhalt zur Sitzung bereit. Gegebenenfalls mit zwei weiteren Antragsstellern.
Mit besten Grüßen
Manfred Neumeister (UBV)
Neueste Kommentare