Coburger MdB Johannes Wagner: Bund investiert vier Milliarden Euro in frühkindliche Bildung

Besuch des MdB Johannes Wagner im Kindergarten. v.l. Johannes Wagner (MdB), Meghan Freme (Kindergartenleitung), Melanie Becker (Geschäftsführung)./Foto: Privat

Besuch des MdB Johannes Wagner im Kindergarten. v.l. Johannes Wagner (MdB), Meghan Freme (Kindergartenleitung), Melanie Becker (Geschäftsführung)./Foto: Privat

Zu dem von der Koalition beschlossenen weiterentwickelten Kitaqualitätsgesetz erklärt Johannes Wagner, grüner Bundestagsabgeordneter für Coburg:

„Mit dem neuen KiTa-Qualitätsgesetz lösen wir ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrags ein. Wir investieren weiter in die frühkindliche Bildung und damit auch in die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie in das Rückgrat unserer Wirtschaft. Verlässliche und qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung stärkt die Chancengerechtigkeit für unsere Kleinsten, Verlässlichkeit für Familien und Planbarkeit in Unternehmen. Jeder Euro, den wir heute in unsere Kleinsten investieren, zahlt sich um ein Vierfaches aus. Mit diesem Beschluss unterstützen wir viele Kinder und Familien und entlasten Fach- und Arbeitskräfte in unseren Kitas. Trotz der angespannten Haushaltslage investiert der Bund 2025 und 2026 vier Milliarden Euro zur Unterstützung der Länder. Familienministerin Lisa Paus hat hier einen wichtigen Erfolg erzielt. Jetzt müssen die Länder handeln und die Gelder im Sinne des Gesetzgebers zur Steigerung der KiTa-Qualität einzusetzen und nicht, wie beispielsweise in Bayern geschehen, lediglich zur Reduzierung der Beiträge.

Mit dem weiterentwickelten Kitaqualitätsgesetz werden Kitaleitungen entlastet, Erzieherinnen und Erzieher können sich endlich auf ihre pädagogische Arbeit konzentrieren und die Fachkräftegewinnung wird gezielt gefördert. Mit dem Gesetz bereiten wir zudem bundesweite Qualitätsstandards vor.

Eine entscheidende Weiterentwicklung im Gesetz ist der hundertprozentige Fokus auf Qualität. Damit kommt ganz konkret mehr Geld in der Fachkräftegewinnung, dem Fachkraft-Kind-Schlüssel und der sprachlichen Bildung an. Im parlamentarischen Verfahren haben wir weitere Verbesserungen am Gesetzentwurf vorgenommen: Wir haben dem Schwerpunkt Fachkräftegewinnung zwei weitere Schwerpunkte hinzugefügt: die sprachliche Bildung und die Fachkraft-Kind-Relation. Das ist richtig und wichtig. Gerade mit Letzterem ermöglichen wir, dass die Länder konkret gegen hohe Ausfallzeiten vorgehen können.

Als Bündnisgrüne setzen wir uns weiter für drei Dinge ein: sowohl höhere als auch längerfristige Investitionen in die frühkindliche Bildung sowie bundeseinheitliche Qualitätsstandards. Alle Kinder haben das Recht auf eine gute frühkindliche Bildung, die den Grundstein für ihren weiteren Bildungsweg und ihre Zukunft legt.“

Melanie Becker, Stadträtin der Grünen, und Geschäftsführerin der Ascolino gGmbH erklärt:

„Es beruhigt mich, dass der Bund die Länder in Sachen frühkindlicher Betreuung und Förderung weiterhin mit großen Summen unterstützen wird. Neben Weiterbildungsförderung zur Fachkräftegewinnung sollte das Geld vor allem in einen deutlich höheren Personalzuschuss pro Kindergartenplatz durch die Länder fließen. Fertige Fachkräfte müssen auch bezahlt und die Bezuschussung den steigenden Tariflöhnen angepasst werden. Nur so kann ein für alle Seiten gesunder Betreuungsschlüssel gewährleistet sein. 25 Kinder auf 1,5 Fachkräfte zu verteilen, ist keine nachhaltige Investition in unsere Kinder.

Sehr kritisch sehe ich den möglichen Wegfall der Elternbeitragszuschusses durch die Staatsregierung, wenn das Geld vom Bund hierfür nicht verwendet werden darf. 100 Euro pro Kind und Monat mehr auf die Eltern umzulegen, ist falsch und wird die sowieso sehr angespannte Personalsituation noch verschärfen. Hier sehe ich Bayern in der Pflicht, die Elternbeitragszuschüsse weiterhin, dann aus eigenen Mitteln zu übernehmen, um die vielfältige Bildungslandschaft aufrecht zu erhalten. Die Eltern werden sich ansonsten zweimal überlegen, wie viele Stunden sie im Kindergarten buchen. Eine Reduzierung der Buchungszeiten führt wiederum automatisch zu einer Reduzierung der Förderungen durch Stadt und Land und so direkt zur Reduzierung von Personal bei gleichbleibenden Öffnungszeiten, die ja trotzdem gewährleistet sein müssen, oder zur Schließung der Kita bereits zum Mittag.

Des Weiteren plädiere ich dafür, die Gelder aus Berlin für eine verpflichtende, gesunde Ernährung in den Kindergärten und Krippen einzusetzen, um allen Kindern die gleiche Chance auf gesunde Entwicklung zu schaffen.“

Hintergrund

Inhalt:

Seit 2019 unterstützt der Bund die Länder mit dem KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) dabei, die Qualität in Kitas und in der Kindertagespflege sowie die Teilhabe an der frühkindlichen Bildung zu verbessern. Die Länder können dazu bislang Maßnahmen aus zehn qualitativen Handlungsfeldern ergreifen und die Eltern bei den Kostenbeiträgen entlasten.

Zentrale Änderungen des weiterentwickelten 3. Kitaqualitätsgesetzes gegenüber dem 2. Kitaqualitätsgesetz:

Künftig soll der Fokus des Gesetzes ausschließlich auf sieben Handlungsfelder gelegt werden, die für die Qualität von besonderer Bedeutung sind. In diesen Handlungsfeldern werden perspektivisch bundesweite Qualitätsstandards angestrebt:

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
  • Stärkung der Leitung
  • Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
  • Förderung der sprachlichen Bildung
  • Stärkung der Kindertagespflege

→ Die übrigen drei der bisherigen Handlungsfelder (räumliche Gestaltung, Verbesserung der Steuerung des Systems und Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen) sowie die Möglichkeit, die Bundesmittel für Maßnahmen zur Beitragsentlastung zu verwenden, entfallen künftig.

→ Um den Ländern Zeit zur Umsteuerung zu geben, können alle Maßnahmen, die die Länder bis Ende 2024 in den Verträgen mit dem Bund vereinbart haben, noch für eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2025 fortgeführt werden. Die Länder können danach weiterhin eigene Maßnahmen in den übrigen Handlungsfeldern und zur Beitragsentlastung ergreifen.

→ Eine wesentliche Voraussetzung für gute Qualität frühkindlicher Bildungs- und Betreuungsangebote sind qualifizierte Fachkräfte. Daher wird im Gesetz die Vorgabe ergänzt, dass die Länder im Rahmen des KiQuTG künftig immer mindestens eine Maßnahme zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften ergreifen müssen.

→ Zum Ausgleich für Mehrbelastungen wird der Bund die Länder 2025 und 2026 mit insgesamt rund vier Mrd. Euro unterstützen

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