Anhörungsverfahren zur ICE-Strecke durch Bamberg, Hallstadt und Strullendorf geht weiter

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Die Auslegung der Planunterlagen im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur 3. Planänderung für den Planfeststellungsabschnitt Bamberg (PFA 22, Vorhaben „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit (VDE 8.1) ABS Nürnberg – Ebensfeld“) geht in die nächste Runde.

Die Auslegung muss wiederholt werden, weil nach der Auslegung im September und Oktober 2023 und der nachfolgenden Einwendungsfrist bei den ausgelegten und im Internet veröffentlichten Unterlagen vereinzelt Unstimmigkeiten festgestellt wurden. Diese umfassten im Wesentlichen fehlerhafte bzw. nicht eindeutige Kennzeichnungen der ausgelegten Planunterlagen. In Absprache mit der Planfeststellungsbehörde (Eisenbahn-Bundesamt – EBA) werden die zur Beseitigung dieser Unstimmigkeiten korrigierten Planunterlagen nun in teilweise geänderter Fassung nochmals ausgelegt. Die ausgelegten Planunterlagen beinhalten daneben auch einzelne technische Planänderungen, die aus im bisherigen Verfahrensverlauf bereits erhobenen berechtigten Forderungen und Einwendungen, aus geänderten rechtlichen Vorgaben sowie aus der Berücksichtigung städtebaulicher Planungen resultieren.

Die Regierung von Oberfranken als Anhörungsbehörde versendet nun die Planunterlagen in der überarbeiteten Fassung an die Städte Bamberg und Hallstadt sowie die Gemeinde Strullendorf. Sie werden dort in der Zeit vom 04.11.2024 bis 03.12.2024 für die Öffentlichkeit ausgelegt. In diesem Zeitraum veröffentlicht die Regierung von Oberfranken auch die elektronischen Planunterlagen auf ihrer Internetseite unter https://www.reg-ofr.de/pfa22weiter.

Während der Auslegung und Veröffentlichung bis zwei Wochen danach, also bis einschließlich 17.12.2024, kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, Einwendungen gegen den Plan erheben. Bereits im Herbst 2023 während des vorangegangenen Auslegungsverfahrens erhobene Einwendungen gelten unverändert fort.

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