Coburger Grüne wollen Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen in Bussen wieder erlauben
Antrag: Elektrokleinstfahrzeuge in Bussen der SÜC
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sauerteig,
seit diesem Jahr ist in den Bussen der SÜC die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen nicht möglich, da die Mitnahme im kompletten VGN-Gebiet im ÖPNV verboten wurde.
Der Stadtrat der Stadt Coburg möge beschließen:
1. Die Stadt Coburg bzw. die SÜC setzt sich in der Verbandsversammlung des VGN dafür ein, das Verbot der Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen rückgängig zu machen bzw. bringt einen entsprechenden Antrag ein.
2. Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Verbandsversammlung der SÜC zu beantragen, dass Elektrokleinstfahrzeuge im ÖPNV Angebot der SÜC wieder erlaubt werden, unabhängig vom Verbot im VGN-Gebiet.
Begründung:
Das Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen im ÖPNV ist nicht durch wissenschaftliche Studien gedeckt, gleichzeitig gibt es kein Verbot von akkubetriebenen Geräten wie Laptops oder Smartphones, Pedelecs o.ä. im ÖPNV. Es ist verständlich, dass im Gebiet des VGN unterschiedliche Ansprüche an die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen gestellt werden, ein Verbot in der U-Bahn in Nürnberg scheint sinnvoll, ein Verbot der Elektrokleinstfahrzeuge im ländlichen Bereich schränkt die Nutzung des ÖPNVs unverständlicherweise ein.
Sollten in Coburg in Zukunft Leih-Elektrokleinstfahrzeuge erlaubt werden oder Anbieter in den Markt drängen, könnte über ein Verbot der Leih-Elektrokleinstfahrzeuge im ÖPVN der SÜC nachgedacht werden.
Die neuen Regelungen im VGN-Gebiet beruhen auf Empfehlungen der STUVAtec (Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen GmbH). Sie empfahl dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeuge zu untersagen. Elektrorollstühle und E-Bikes sind von dem Verbot aber nicht betroffen. Es zielt somit nicht generell auf akkubetriebene Fahrzeuge oder Akkus im Besonderen ab, sondern speziell auf Elektrokleinstfahrzeuge. Die Deutsche Bahn erlaubt z.B. die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen als Handgepäck im Regional- und Fernverkehr. Für Pedelecs genügt es, dass Hersteller angeben, dass sie das Fahrrad getestet haben. Elektrokleinstfahrzeuge hingegen müssen mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung eine Betriebserlaubnis des KBA erhalten und benötigen eine Überprüfung des TÜV sowie eine Zulassung und einen Versicherungsnachweis. Beide Fahrzeuge folgen der DIN EN 15194:2018-11, ein einseitiges Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen bei gleichzeitiger Erlaubnis von Pedelecs ist somit unverständlich.
Zitat: „Ausgangspunkt dafür, dass der Ausschuss im VDV sich mit dem Thema intensiv beschäftigt hat, waren Brände und Explosionen in ÖPNV-Fahrzeugen unter anderem in London, Barcelona und Madrid.“ Quelle: https://www.vdv.de/presse.aspx?id=b81e8640-f652-456aba55-818b8f872a1f&mode=detail
Zitat: „Die durchgeführten Recherchen zu Bränden von Elektrokleinstfahrzeugen zeigten in Deutschland bisher keine registrierten Brände in ÖPNV-Fahrzeugen. Jedoch wurden verschiedene Brände von Pedelecs und E-Bikes dokumentiert, die sich insbesondere beim Aufladevorgang im privaten Umfeld ergaben.“ Quelle: 4.5.2 Brände und Brandschutzmaßnahmen in Deutschland https://fragdenstaat.de/dokumente/239638-mitnahme-von-elektrischen-kleinstfahrzeugen-in-u-bahn-fahrzeugen/?page=1
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
mit freundlichen Grüßen
Kevin Klüglein
www.gruene-coburg.de
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