Erstattung von Schulwegkosten im Landkreis Bayreuth

Schülerinnen und Schüler in Vollzeit ab der Jahrgangsstufe 11 und Berufsschülerinnen und Berufsschüler im Teilzeitunterricht aus dem Landkreis Bayreuth, denen zusätzlich Kosten für die Fahrt zur Schule entstehen, erhalten nachträglich auf Antrag die Fahrtkosten erstattet, die eine Familienbelastungsgrenze von 320,– Euro bei Antragstellung für ein Kind sowie eine Belastungsgrenze von 490,– Euro bei Antragstellung für zwei Kinder übersteigen. Die Erstattungsanträge für das Schuljahr 2023/2024 müssen spätestens am 31. Oktober 2024 beim Landratsamt Bayreuth eingegangen sein. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Erstattungsanspruch mehr.

Bei der Fahrtkostenerstattung können nur die kostengünstigsten Fahrkarten z. B. das 365-Euro-Ticket, das vergünstigte D-Ticket (29-Euro-Ticket) oder bei Teilzeitunterricht die Nutzung der Bahncard berücksichtigt werden. Beim Kauf einer Fahrkarte im ABO-Verfahren ist der Nachweis über die bezahlten Gesamtkosten beizufügen.

Die vollen Fahrtkosten ohne Abzug der o. g. Familienbelastung werden ersetzt, wenn ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bezieht oder der bzw. die Unterhaltsleistende bzw. der Schüler oder die Schülerin Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) bzw. auf Bürgergeld nach § 19 Abs.1 SGB II hat. Entsprechende Nachweise vom August 2023 sind mit dem Erstattungsantrag vorzulegen.

Anträge auf Anerkennung der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges auf dem Schulweg sollten grundsätzlich am Beginn des Schuljahres beim Landratsamt gestellt werden, damit vorab geprüft werden kann, ob ein Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten besteht. Im Falle einer Anerkennung erhalten die Antragstellenden ein besonderes Abrechnungsformular.

Alle Formulare sind auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-bayreuth.de/schulweg (Formulare und Merkblätter) abrufbar oder können im Landratsamt bei der Bürgeranlaufstelle abgeholt werden.

 

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