Aktionsgruppe will Kliniksterben in Bayern verhindern

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbachs Krankenhausreform, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), wird kommen, mit großen oder kleinen Änderungen der Bundesländer zu Leistungsgruppen, Vorhaltevergütung wahlweiser Einführung Sektorenübergreifender Versorgungszentren in den Bundesländern. Die erste Lesung hat bereits stattgefunden, im Herbst wird ein Kompromiss mit den Bundesländern zu strittigen Fragestellungen angestrebt.

Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern ist stolz darauf bereits im Februar 2023 mit ihrer Projektstudie „Bewertung der grundlegende Reform der Krankenhausvergütung der Regierungskommission – Prognose über die Zukunft deutscher Krankenhäuser“ auf die fatalen Folgen der damals im Entwurf der Krankenhausreform vorgesehenen Level 3, 2, 1n und 1i hingewiesen zu haben. Sie wurden durch das Veto der Bundesländer erfolgreich verhindert.

Klaus Emmerich, Klinikvorstand i.R.: „Sehr schnell haben die Bundesländer den radikalen Eingriff in ihre Krankenhausplanung erkannt. 647 der aktuell 1.893 Krankenhäuser wären aufgrund fehlender Basisnotfallversorgung zwangsweise zu Level 1i unter pflegerischer statt ärztlicher Leitung ohne Notaufnahme und ohne durchgehende ärztliche Anwesenheit degradiert worden. 1″

Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern weist darauf hin, dass durch die Hintertür über die Definition der allgemeinklinischen Leistungsgruppen das gleiche zwangsweise Kliniksterben ausgelöst werden könnte, wie es über Level 1i vorgesehen war.

Klaus Emmerich: „Der Kabinettsentwurf enthält erstmals die Leistungsgruppen. Die allgemeinklinischen Leistungsgruppen „Allgemeine Innere Medizin“ und „Allgemeine Chirurgie“ benötigen beide zwingend auch die Leistungsgruppe „Intensivmedizin“ mit Notfall-Labor, 1 Facharzt mit Weiterbildung Intensivmedizin, 3 intensivmedizinisch erfahrenen Fachärzten in Rufbereitschaft rund um die Uhr. Weitere Strukturmerkmale werden folgen. Diesen Standard werden die meisten Krankenhäuser ohne Basisnotfallversorgung nicht erreichen. Sie werden keinen Versorgungsauftrag für die „Allgemeine Innere Medizin“ und „Allgemeine Chirurgie“ erhalten und müssen dann zwangsweise schließen.

Die Aktionsgruppe fordert die Bundesländer auf, die gravierenden Auswirkungen der Leistungsgruppen „Allgemeine Innere Medizin“ und „Allgemeine Chirurgie“ Leistungsgruppen „Allgemeine Innere Medizin“ und „Allgemeine Chirurgie“ in Verbindung mit der zwingenden Leistungsgruppe „Intensivmedizin“ einzufordern und ihre Zustimmung zu verweigern. Sollten bis zu 647 Kliniken in Deutschland keinen stationären Versorgungsauftrag mehr erhalten, wäre dies ein unverantwortlicher Eingriff in die klinische Versorgung der Bevölkerung und gleichzeitig ein unzulässiger Eingriff in der Krankenhausplanung der Länder.

 

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