Oberfränkische DGB-Jugend zum Ausbildungsstart: Diese Rechte haben Auszubildende

Es geht los! Das neue Ausbildungsjahr beginnt für viele Jugendliche im August und September. Doch ob Urlaub, Probezeit, Ausbildungsziele – welche Rechte und Pflichten gelten eigentlich während der Ausbildung? „Du beginnst jetzt deine Ausbildung? Dann solltest du dich auf jeden Fall jetzt schon mit deinen Rechten und Pflichten beschäftigen“, sagt DGB-Jugendsekretär Paul Hummer. „Falls es Unklarheiten oder Bedenken gibt, kann einfach bei der Gewerkschaft vor Ort oder bei ‚Dr. Azubi‘, unserem kostenlosen Online-Beratungstool nachgefragt werden“.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Was ist beim Ausbildungsvertrag zu beachten?

Im Ausbildungsvertrag sind wichtige Punkte geregelt, wie Inhalt und Ablauf der Berufsausbildung, der Ausbildungsort und die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, aber auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit und der Probezeit sowie die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung. Hier sind auch die Voraussetzungen beschrieben, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann, sowie ein
allgemeiner Hinweis auf die geltenden Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. Paul Hummer rät: „Den Vertrag vorm Unterschreiben gut durchlesen und bei Unklarheiten sofort nachfragen. Es lohnt sich, den Vertrag von der Gewerkschaft prüfen zu lassen.“

Was heißt Probezeit?

Die Probezeit dauert ein bis maximal vier Monate und dient zum gegenseitigen Kennenlernen. Während dieser Zeit können sowohl Auszubildende als auch Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss aber trotzdem schriftlich erfolgen.

Können Auszubildende den Ausbildungsplatz wechseln?

Auszubildende außerhalb der Probezeit können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen. Wenn der bisherige Betrieb aber nicht einverstanden ist, brauchen Auszubildende einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung. Paul Hummer: „Auszubildende sollten erst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wenn sie einen neuen Betrieb gefunden haben, der sie übernimmt!“

Wie lange darf gearbeitet werden?

Für Minderjährige gilt der 8-Stunden-Tag. Wenn an einem Tag in der Woche kürzer gearbeitet wird, kann an den übrigen Tagen maximal 8,5h gearbeitet werden. Volljährige Auszubildende dürfen auch bis zu zehn Stunden arbeiten. Diese Überstunden müssen jedoch innerhalb eines halben Jahres durch Geld oder Freizeit ausgeglichen werden. Wichtig ist aber, dass sie eine Ausbildung machen und hierbei etwas lernen und nicht nur als billige Arbeitskräfte herangezogen werden! Jugendliche dürfen bis auf Ausnahmen (ua. Bäckerei, Gastronomie und Hotelfachbetrieben) nur in der Zeit von 6-20 Uhr beschäftigt werden. Paul Hummer: „Gerade zu Fragen der Arbeitszeit, Pausenregelung und den Regelungen zum Jugendarbeitsschutzgesetz lohnt es sich, Kontakt mit der Gewerkschaft aufzunehmen.“

Wann sind die Tätigkeiten ausbildungsfremd?

Sollen Auszubildende Arbeiten erledigen, die nicht im Ausbildungsrahmenplan, spricht man von ausbildungsfremden Tätigkeiten. Von Erledigungen privater Art für den Chef oder die Chefin, über Botengänge und Aufräumarbeiten bis hin zu regelmäßigen Putzdiensten: All das darf Auszubildenden nicht zugemutet werden, genauso Urlaubs- und Krankheitsvertretungen für andere Angestellte des Betriebs. Ausbildungsfremde Tätigkeiten unterscheiden sich von Beruf zu Beruf. Die Betriebe haben die Pflicht, die Auszubildenden entsprechend des Ausbildungsrahmenplans und des betrieblichen Ausbildungsplans aktiv auszubilden.

Wie viel Ausbildungsvergütung steht Auszubildenden zu?

Die Ausbildungsvergütung ist für viele Auszubildende in Tarifverträgen festgelegt. Wo kein Tarifvertrag Anwendung findet, gilt die von den Gewerkschaften erkämpfte Mindestausbildungsvergütung. Sie beträgt 2024 im ersten Ausbildungsjahr 80 Prozent der branchenüblichen tariflichen Vergütung, mindestens jedoch 649 Euro. Das gilt auch für Auszubildende in einer staatlich geförderten außerbetrieblichen Ausbildung.

Welche finanziellen Hilfen gibt es?

Auszubildende können bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, wenn das Geld nicht reicht. Eltern von Auszubildenden unter 25 Jahren erhalten außerdem weiterhin Kindergeld, solange ihr Kind eine Ausbildung absolviert. Wenn Auszubildende nicht mehr zu Hause wohnen und den Eltern keine Kosten durch sie entstehen, müssen die Eltern ihnen das Kindergeld auszahlen. Darüber hinaus haben volljährige Auszubildende mit eigener Mietwohnung am Ausbildungsort möglicherweise Chancen, Wohngeld zu erhalten. Müssen Auszubildende für ihre Ausbildung umziehen, können sie im ersten Ausbildungsjahr durch die Agenturen für Arbeit auch einen Mobilitätszuschuss für zwei monatliche (Familien-)Heimfahrten erhalten. Hierfür müssen sie vor Abschluss des Ausbildungsvertrags unbedingt bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit vorstellig werden.

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