Dr. Silke Launert: Bundesverfassungsgericht erklärt Wahlrechtsreform der Ampel für teilweise verfassungswidrig

MdB Dr. Silke Launert © Christian Weber
MdB Dr. Silke Launert © Christian Weber

Die Bayreuther Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert äußert sich zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die geplanten Änderungen des Wahlrechts durch die Ampelkoalition teilweise für verfassungswidrig erklärt hat:

„Es ist gut, dass die Versuche der Ampel, zwei Oppositionsparteien einfach aus dem Bundestag zu werfen, vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurden. Dieser Versuch hätte die parlamentarische Demokratie in Deutschland schwer beschädigt und ist nun glücklicherweise vom höchsten Gericht gestoppt worden.

Bedauerlich ist, dass die Direktmandate weiter geschwächt wurden. Es kann also sein, dass man ein Direktmandat gewinnt, aber dennoch nicht in den Bundestag einzieht.

Obwohl ich selbst zunächst über die Liste eingezogen bin und erst dann für ein Direktmandat kandidieren konnte, weiß ich um die Bedeutung der Direktmandate! Sinn und Zweck von diesen ist es, dass primär die Menschen im Wahlkreis relevant sein sollen und nicht der Wille oder die Ideologie des Parteivorsitzenden! Diese wichtige Erkenntnis haben uns gerade die Erfahrungen aus der NS-Zeit gelehrt. Schade, dass das Bundesverfassungsgericht dazu fast nichts sagt und die Entwertung der Direktmandate so mitmacht – und das obwohl gerade jetzt bei den Menschen vor Ort der Unmut immer größer wird!

Künftig zählt also weniger der Austausch mit den Menschen vor Ort, sondern die mediale Show über ‚große Medien/Plattformen‘ und der Wille der Parteispitzen! Ich hoffe, das geht nicht nach hinten los!“

1 Antwort

  1. Tiberius Sempronius Gracchus sagt:

    Ich stimme der Beurteilung des Verfassungsgerichtsurteils in beiden Punkten zu: Parteien, die trotz Reißens der 5-%-Hürde drei Wahlkreise direkt gewinnen konnten, und Pokitiker/inne/n, die ihre Wahlkreise direkt gewonnen haben, den Einzug ins Parlament zu verwehren, wird dem demokratischen Kerngedanken des Grundgesetzes nicht gerecht.

    Indes sollte nicht in Vergessenheit geraten, daß die Vorgängerregierungen, an denen Frau Dr. Launerts Partei maßgeblich beteiligt war, ebenfalls keine verfassungskonforme Änderung des Wahlrechts auf die Reihe bekommen haben. Wer im Glashaus sitzt, … .

    Den Bundestag effektiv zu verkleinern, ohne den Willen der Wähler/inne/n spürbar zu mißachten, wäre nur über eine deutliche Vergrößerung der Wahlkreise zu erreichen. Denn nur so könnte die Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate nennenswert begrenzt werden. Diese ist letztlich angestiegen, weil das lange vorherrschende Vier-Parteien-System aufgebrochen ist, die Direktmandate aber weiterhin überwiegend an „die Großen“ gehen.

    Eine Vergrößerung der Wahlkreise aber mindert die Identifikation von Wähler/in mit Mandatsträger/in. Schon heute vertritt rechnerisch ein/e Abgeordnete/r mehr als 100.000 Einwohner/innen (Wahlberechtigte sind es zwar weniger, doch das ändert das Verhältnis nicht substantiell). Daher sehe ich die Notwendigkeit, das Parlament zu verkleinern, nicht wirklich. Die Kosten sind in Relation zu anderen überschaubar (warum, zum Beispiel, vergeben immer weiter aufgeblähte Ministerialapparate Aufträge für teures Geld extern, obwohl es sich um ihre ureigenen Aufgaben handelt?). Die Arbeitsfähigkeit des Bundestags kann auch kein Argument sein. So können die Ausschüsse verkleinert werden, der/die einzelne Abgeordnete gehört einer geringeren Anzahl an und kann sich so fachlich sinnvoll konzentrieren.

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