Bamberger Bürger-Block fordert Ordnungsdienst für den Radverkehr
Da leider immer mehr Fehlverhalten von Radfahrern und Nutzern von E-scootern in der öffentlichen Diskussion wahrgenommen wird soll nun der Bamberger Ordnungsdienst mit Schwerpunktkontrollen beauftragt werden. In einem Anftrag an Oberbürgermeister Starke (SPD) fordern dies die Stadträte vom Bamberger Bürgerblock (BBB) Andreas Triffo, Norbert Tscherner und Hans-Jürgen Eichfelder. Befahren der Fußgängerzone oder auf Gehwegen sei leider keine Seltenheit und stelle ein Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer dar. Der Ordnungsdienst soll per mündliche Ansprache auf das Fehlverhalten aufmerksam machen und ausdrücklich vorläufig auf Ordnungsgelder verzichten. Unterstützend soll hierzu die Polizei mit dazu gebeten werden. Als Nebeneffekt erhoffen sich die BBB-Stadträte eine Förderung der Zivilcourage wenn es um den Erhalt der öffentlichen Ordnung geht.
Antrag „kommunaler Ordnungsdienst, Schwerpunkteinsatz Radverkehr“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Starke,
seit einigen Monaten ist der Bamberger Ordnungsdienst im Einsatz und soll für die Bürgerinnen und Bürger einen Beitrag zum Sicherheitsgefühl leisten.
Es ist seit längerer Zeit die öffentliche Diskussion wahrnehmbar, dass das gehäufte Fehlverhalten von Radfahrern in unserer Stadt nicht nur das Verständnis für Maßnahmen pro Radverkehr schwinden lässt, sondern auch konkret ein Sicherheitsrisiko darstellt. Fahren in Fußgängerzonen und auf Gehwegen ist beispielsweise leider keine Seltenheit. Gleiches gilt ausdrücklich auch für die Nutzer von E-scootern, für welche die gleichen Regeln gelten.
Es bietet sich daher an, den Sicherheitsdienst hier unterstützend einzusetzen. Ausdrücklich geht es uns nicht um die Bestrafung per Ordnungsgeld. Vielmehr soll durch mündliche Ansprache auf Fehler hingewiesen werden. Nebenbei kann hierdurch auch die Zivilcourage von Passanten gefördert werden.
Schließlich geht es um den Erhalt der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Zudem ist der Erfolg von weiteren Maßnahmen aus dem Verkehrsentwicklungsplan auf die Akzeptanz der Bevölkerung angewiesen.
Wir beantragen daher:
Der Bamberger Ordnungsdienst soll im Rahmen seines Dienstes bei festgestellten Fehlverhalten von Rad- und E-scooter-Fahrern aktiv die betreffende Person ansprechen und auf die Gefahr durch den gemachten Fehler aufmerksam machen.
Es sollen regelmäßige Schwerpunkteinsätze an besonders gefährdeten Orten, wie beispielsweise der Fußgängerzone gemacht werden.
Über die Durchführung der vorgenannten Punkte möge mit der Polizei Rücksprache gehalten werden. Es sollen hierdurch Empfehlungen eingeholt werden und bei Schwerpunkteinsätzen personelle Unterstützung gefordert werden.
Wir bedanken uns schon vorab für eine zeitnahe Umsetzung zum Wohle der Sicherheit in unserer Stadt.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Tscherner -Fraktionsvorsitzender-
Andreas Triffo -Stadtrat-
Hans-Jürgen Eichfelder -Stadtrat-
Ich schlage vor, den Antrag zu erweitern. Allerdings muß hierzu auch die Polizei ihre Arbeit machen:
– konsequente Überwachung des Falschparkens auf Gehsteigen und Radverkehrsanlagen;
– konsequente Abschaffung allen angeordneten Gehwegparkens, wo nicht der in den einschlägigen Regelwerken vorgegebene Querschnitt von 2,5 m für den ungehinderten Begegnungsverkehr zu Fuß, mit Rollstuhl und Kinderwagen verbleibt;
– konsequente Überwachung der verkehrsberuhigten Bereiche auf Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit durch den Kfz-Verkehr;
– konsequente Überwachung und Ahndung gefährdenden Überholens von Radfahrer/inne/n mit Kraftfahrzeugen ohne Einhaltung des vorgeschriebenen Seitenabstands (hier muß auch die Justiz mitspielen);
– konsequente Aufhebung aller (oft gefährdenden) Radwegbenutzungspflichten, wenn die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen (durch mildere Maßnahmen nicht mögliche Entschärfung einer nachweislich vorhandenen, durch die Örtlichkeit bedingten, das allgemeine Maß erheblich überschreitenden Gefahrenlage auf der Fahrbahn, Einhaltung der in den Regelwerken genannten Qualitätskriterien für den Radweg: Querschnitt, Linienführung, Oberfläche, Hindernisfreiheit, Sichtbeziehungen, Konfliktstellen, ausreichend verbleibender Raum für Fußverkehr) für die Anordnung nicht gegeben sind.
In all diesen Fällen fallen die zuständigen Behörden durch weitgehende bis vollständige Untätigkeit auf – viel Raum für das politische Engagement zu Gunsten der Beachtung geltenden Rechts!