Scheßlitzer MdL Holger Dremel: „Digitale Kleinstsupermärkte dürfen künftig auch an Sonn- und Feiertagen öffnen“
Das Bayerische Kabinett hat Änderungen zum Ladenschlussgesetz auf den Weg gebracht. Bayern war bisher das einzige Bundesland, in dem noch das Ladenschlussgesetz des Bundes (LadSchlG) aus dem Jahr 1956 galt, das letztmalig im Jahr 2003 inhaltlich angepasst wurde.
„Das Bayerische Ladenschlussgesetz sieht keine grundsätzlichen Änderungen der allgemeinen Ladenschlusszeiten vor. Folglich werden auch in Zukunft werktägliche Ladenöffnungszeiten von 6 Uhr bis 20 Uhr gelten,“ erklärt MdL Holger Dremel.
Allerdings können Gemeinden künftig im freien Ermessen an bis zu acht Werktagen (Montag bis Samstag) pro Jahr erweiterte Öffnungszeiten nach 20 Uhr bis höchstens 24 Uhr ohne Anlass für das gesamte Gemeindegebiet selbstständig als verkaufsoffene Nächte festsetzen.
„Eine weitere wichtige Änderung ergibt sich nun auch für den Betrieb digitaler Kleinstsupermärke bis 150qm. Sie dürfen in Zukunft auch an Sonn- und Feiertagen öffnen, sofern die jeweilige Gemeinde dies durch ihre gemeindliche Rechtsverordnung selbst festlegt“, so der Landtagsabgeordnete.
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