Urteilsverkündung im Verfahren gegen „Geldautomatensprenger“ am Landgericht Bamberg

Symbolbild Justiz

Vor dem Landgericht Bamberg ist am heutigen 24.07.2024 ein Urteil gegen 15 der 16 Angeklagten ergangen. Bei 11 Angeklagten erfolgte eine Verurteilung wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit schwerem Bandendiebstahl, die insoweit verhängten Freiheitsstrafen reichen von 5 Jahren und 11 Monaten (sechs Taten) bis hin zu 3 Jahren (eine Tat). In 4 Fällen erfolgte eine Verurteilung wegen Beihilfe zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Beihilfe zum Diebstahl, die hierfür verhängten Freiheitsstrafen reichen von 2 Jahren und 6 Monaten bis hin zu 1 Jahr und 9 Monaten. In zwei Fällen wurde die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Daneben erfolgte die Einziehung von Wertersatz und von Tatmitteln, unter anderem die bei den Taten benutzten Pkw Audi RS 6.

Bei der konkreten Strafzumessung wurden insbesondere die durch alle Angeklagten abgelegten Geständnisse, jedoch auch die Tatsache, dass Personen durch die Explosionen selbst nicht zu Schaden gekommen sind, gewürdigt. Die Kammer sah auf dieser Grundlage die verhängten Freiheitsstrafen für tat- und schuldangemessen an.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.