Neues Gewerbe- und Mischgebiet an der Eduard-Bayerlein-Straße in Bayreuth

Die Stadt Bayreuth erarbeitet derzeit die planungsrechtlichen Grundlagen für ein Gewerbe- und Mischgebiet an der Eduard-Bayerlein-Straße. Ab Montag, 22. Juli, können der hierfür erforderliche Entwurf des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans eingesehen werden. Die Stadtwerke Bayreuth beabsichtigen, ihre bisher im Stadtgebiet verteilten Nutzungen auf Grundstücken an der Eduard-Bayerlein-Straße zu konsolidieren.

Neben den Neubauten des Verwaltungsgebäudes und eines Parkhauses sollen auch der Betriebshof einschließlich Elektrolyseur mit Wasserstofftankstelle sowie Werkstatt-, Lager- und Sozialflächen realisiert werden. Die Bestandsgebäude des Omnibusbetriebshofs und des sanierten Schalthauses werden dabei in das Konzept integriert. Der vorhandene Gewerbestandort an der Eduard-Bayerlein-Straße eignet sich aus städtebaulicher Sicht aufgrund seiner verkehrsgünstigen Lage und der vorwiegend gewerblich geprägten Strukturen im Umfeld für eine solche Nutzung. Da aber die bestehenden planungsrechtlichen Rahmenbedingungen einer solchen Entwicklung entgegenstehen, ist über ein Bauleitplanverfahren zunächst entsprechendes Planungsrecht zu schaffen. Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung Ende Juni der vorliegenden Planung zugestimmt und die Verwaltung mit den weiteren Schritten beauftragt.

Die Planunterlagen einschließlich weiterer umweltbezogener Informationen werden von Montag, 22. Juli, bis einschließlich 6. September auf der Homepage der Stadt Bayreuth unter https://www.o-sp.de/bayreuth/plan/beteiligung.php veröffentlicht. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Sie sollten möglichst elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg erfolgen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen auch beim Stadtplanungsamt im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Obergeschoss (Öffentliche Planauflage), während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit die Planung zu erörtern. Gerne können Fragen telefonisch oder per Mail gestellt werden.

Falls eine persönliche Einsichtnahme und Erörterung der Planung im Rathaus gewünscht wird, wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0921 25-1660 gebeten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen für Auskünfte grundsätzlich Montag bis Freitag, jeweils vormittags von 8 bis 12 Uhr, und bei Bedarf am Nachmittag gerne zur Verfügung.

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