Abkochanordnung für Lahm, Pülsdorf und Herreth und im Landkreis Lichtenfels aufgehoben

symbolbild wasserkocher

Aufhebung der Abkochanordnung für die Trinkwasserversorgung der Ortschaften Lahm, Pülsdorf und Herreth (alle Landkreis Coburg) sowie Weingarten, Stetten, Tiefenroth, Gnellenroth, Hausen, Unnersdorf, Nedensdorf, Stadel, Altenbanz, Püchitz, Neubanz, Draisdorf, Freiberg, Neuhof, Zilgendorf und Kloster Banz (alle Landkreis Lichtenfels). Das Trinkwasser in den oben genannten Ortschaften – die durch den Zweckverband der Banzer Gruppe versorgt werden – kann wieder uneingeschränkt genutzt werden. Das hat der Fachbereich Gesundheitswesen am Landratsamt Coburg mitgeteilt. Nach sorgfältigen Analysen sowie unter Aufrechterhaltung der Trinkwasseraufbereitung und Ersatzwasserversorgung durch die Stadtwerke Lichtenfels sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers festgestellt worden. Damit ist das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben und kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden.

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