Polizeibericht Erlangen / Landkreis ERH vom 20.07.2024
Polizeiinspektion Erlangen-Stadt
E-Scooter entwendet – Zeugenaufruf
Am Abend des 18.07.2024 stellte der 19 Jahre alte Geschädigte sein Elektrokleinstfahrzeug im Erlanger Stadtteil Bruck auf dem Parkplatz eines Supermarktes ab und versperrte es mittels eines Schlosses.
Als er in den frühen Morgenstunden des 19.07.2024, gegen 03.30 Uhr wieder zurückkam und seinen E-Scooter mitnehmen wollte, konnte er nur noch das aufgebrochene Schloss auffinden. Ein bislang unbekannter Täter brach offenbar das angebrachte Schloss auf und entwendete den E-Scooter unerkannt.
Dem Eigentümer entstand Entwendungsschaden von etwa 500 Euro und Sachschaden in Höhe von 20 Euro. Das aufgebrochene Schloss wurde sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren wegen besonders schweren Falls des Diebstahls eingeleitet.
Zeugen, die sachdienliche Angaben zu Tathergang oder zum Täter machen können, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt unter Tel. 09131/760-0 in Verbindung zu setzen.
Polizeiinspektion Höchstadt a. d. Aisch
Verkehrsunfallflucht – Halter gesucht
Am Nachmittag des 18.07.2024 kam es zu einem Verkehrsunfall in der Nähe der Karpfenstraße in Höchstadt. Ein Gespann aus Pkw und Wohnanhänger touchierte ein am Fahrbahnrand parkendes Kraftfahrzeug und beschädigte dieses an der liken Fahrzeugseite.
Anschließend fuhr der Fahrer des Gespanns weiter, ohne die erforderlichen Pflichten als Unfallverursacher zu erfüllen. Zeugen des Vorfalls oder Halter des beschädigten Fahrzeugs werden daher gebeten, sich unter der Telefonnummer 09193/63940 bei der Polizeiinspektion Höchstadt a. d. Aisch zu melden.
Verkehrskontrolle – Fahrt unter Drogeneinwirkung festgestellt
Bei einer Verkehrskontrolle wurde ein 32-jähriger Autofahrer positiv auf Drogenkonsum getestet. Als Folgemaßnahme stand eine Blutentnahme an. Der Fahrer wird nun wegen der Verkehrsordnungswidrigkeit des Fahrens unter Drogeneinfluss angezeigt. Die zu erwartende Geldbuße beträgt mindestens 500 Euro. Zusätzlich kommt ein Fahrverbot von einem Monat hinzu. Die Weiterfahrt wurde zunächst einmal untersagt.
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