Landkreis Erlangen-Höchstadt sucht ehrenamtliche Verwaltungsrichter für nächste Amtsperiode

Symbolbild Justiz

Für die Wahlperiode vom ersten April 2025 bis 31. März 2030 sucht das Verwaltungsgericht Ansbach wieder ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Der Landkreis Erlangen-Höchstadt darf neben allen Landkreisen und kreisfreien Städten im Gerichtsbezirk hierzu 24 geeignete Personen vorschlagen. Die Entscheidung darüber trifft der Kreistag. Das verantwortungsvolle Amt verlangt keine juristischen Fachkenntnisse, jedoch Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen. Im Jahr werden die einzelnen ehrenamtlichen Verwaltungsrichter an höchstens 12 Sitzungstagen benötigt. Aufgrund mehrstündiger Sitzungen ist hier auch körperliche Eignung erforderlich.

Landkreisbürgerinnen und –bürger können sich noch bis Freitag, 13. September, bei der Kreisverwaltung des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, Nägelsbachstraße 1 mittels Formular auf die Vorschlagsliste setzen lassen. Interessierte sollen am ersten April 2025 mindestens 25 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Weitere Informationen und das Formular gibt es unter www.erlangen-hoechstadt.de.

Ehrenamtliche Richter

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter übernehmen eine wichtige Mittlerrolle zwischen Staat und Gesellschaft bei den Bayerischen Verwaltungsgerichten und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Sie wirken bei der mündlichen Verhandlung und Urteilsfindung mit und sind somit gleichberechtigt gegenüber Berufsrichterinnen und -richtern. Weitere Informationen unter http://www.vgh.bayern.de/verwaltungsgerichtsbarkeit/ehrenamtl_richter/.

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