Auf­he­bung der Abkoch­a­n­ord­nung für die „Ban­zer Gruppe“

symbolbild wasserkocher

Auf­he­bung der Abkoch­a­n­ord­nung für die Trink­was­ser­ver­sor­gung der Gemeinden

  • Wein­gar­ten
  • Stet­ten
  • Tie­fen­roth
  • Gnel­len­roth
  • Hau­sen
  • Unners­dorf
  • Nedens­dorf
  • Sta­del
  • Alten­banz
  • Püchitz
  • Neu­banz
  • Drais­dorf
  • Frei­berg
  • Neu­hof
  • Zil­gen­dorf
  • Klos­ter Banz
  • Lahm
  • Püls­dorf
  • Her­reth

Das Trink­was­ser in den oben genann­ten Ort­schaf­ten, die durch den Zweck­ver­band der Ban­zer Grup­pe ver­sorgt wer­den, kann wie­der unein­ge­schränkt genutzt werden.

Nach sorg­fäl­ti­gen Ana­ly­sen und unter Auf­recht­erhal­tung der Trink­was­ser­auf­be­rei­tung und Ersatz­was­ser­ver­sor­gung durch die Stadt­wer­ke Lich­ten­fels sind kei­ne Auf­fäl­lig­kei­ten und Beein­träch­ti­gun­gen des Trink­was­sers fest­ge­stellt wor­den. Das Gesund­heits­amt des Land­krei­ses Lich­ten­fels hat daher das Trink­was­ser zur all­ge­mei­nen Nut­zung wie­der freigegeben.

Das Trink­was­ser kann wie­der in vol­lem Umfang wie gewohnt genutzt werden.

Bit­te geben Sie die­se Infor­ma­ti­on auch an Ihre Haus­halts­mit­glie­der und Nach­barn weiter.

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