Bay­reu­ther Fest­spie­le: Hin­wei­se zu den Verkehrsregelungen

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Stra­ßen­ver­kehrs­amt und Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken infor­mie­ren zum Beginn der Generalproben

Die Stadt Bay­reuth und das Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken wei­sen im Zusam­men­hang mit dem Beginn der Gene­ral­pro­ben zu den dies­jäh­ri­gen Richard-Wag­ner-Fest­spie­len am Sonn­tag, 14. Juli, dar­auf hin, dass im Rah­men des Sicher­heits­kon­zep­tes umfang­rei­che ver­kehrs­recht­li­che Maß­nah­men not­wen­dig werden.

Die Fest­spiel­auf­fahrt über die Sieg­fried-Wag­ner-Allee und die Stra­ße „Fest­spiel­hü­gel“ wer­den zwei Stun­den vor Vor­stel­lungs­be­ginn bis cir­ca eine Stun­de nach Vor­stel­lungs­en­de voll­stän­dig für den Ver­kehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Park­plät­zen erfolgt aus­schließ­lich über die Tris­tan­stra­ße bezie­hungs­wei­se die Tann­häu­ser­stra­ße (vom Grü­nen Baum kom­mend) und die Stra­ße „An der Bür­ger­reuth“. Besu­che­rin­nen und Besu­chern, die über die A 9 – Aus­fahrt Bay­reuth-Nord anrei­sen, wird emp­foh­len, bereits von der Rie­din­ger Stra­ße kom­mend am Grü­nen Baum abzu­fah­ren und der Weg­wei­sung zum Fest­spiel­haus zu folgen.

An ein­zel­nen Kreu­zun­gen wird der Ver­kehr im Bedarfs­fall durch die Poli­zei geregelt.

Park­ge­bühr mög­lichst pas­send bereithalten

Da erfah­rungs­ge­mäß mit einem hohen Ver­kehrs­auf­kom­men rund um den Fest­spiel­hü­gel zu rech­nen ist, wird emp­foh­len, recht­zei­tig vor Vor­stel­lungs­be­ginn anzu­rei­sen und die Park­ge­bühr mög­lichst pas­send bereits bei der Anfahrt bereit­zu­hal­ten. Die Park­ge­büh­ren in Höhe von zehn Euro pau­schal pro Tag für die Besu­cher­park­plät­ze „B“ und „C“ wer­den unmit­tel­bar an der Zufahrt zu den Park­plät­zen von den durch die Stadt Bay­reuth ein­ge­setz­ten Park­platz­ein­wei­sern vereinnahmt.

Die mobi­len Lade­säu­len für E‑Fahrzeuge ste­hen in die­sem Jahr lei­der vor­aus­sicht­lich nicht zur Verfügung.

Park­plät­ze für Schwerbehinderte

Für Schwer­be­hin­der­te mit einem amt­li­chen Schwer­be­hin­der­ten-Park­aus­weis wer­den auf dem Park­platz „A“ bezie­hungs­wei­se am Don­ners­tag, 25. Juli, auf Park­platz „B“ geson­der­te, kos­ten­freie Park­plät­ze ausgewiesen.

Miet­wa­gen und Taxis

Miet­wa­gen mit Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung der Stadt Bay­reuth sowie Taxen kön­nen alle, vor allem auch mobi­li­täts­be­ein­träch­tig­te Fahr­gäs­te mit Anfahrt über die Sieg­fried-Wag­ner-Allee direkt in den Sperr­be­reich am Fest­spiel­hü­gel brin­gen bezie­hungs­wei­se die­se nach der Auf­füh­rung dort abho­len. Die Abfahrt erfolgt wie­der­um aus­schließ­lich über die Sieg­fried-Wag­ner-Allee. Ein Taxi­stand wird vom 14. Juli bis 27. August auf dem Wolf­gang-Wag­ner-Platz ein­ge­rich­tet. Die Rege­lung wird aller­dings am 25. Juli aus­ge­setzt. An die­sem Tag wird ein Taxi­stand im Fest­spiel­park an der Tris­tan­stra­ße eingerichtet.

Halt­ver­bo­te beachten

Ins­be­son­de­re am Pre­mie­ren­tag, 25. Juli, sowie im Bedarfs­fall an ein­zel­nen wei­te­ren Tagen gel­ten in der Gra­ven­reu­ther­stra­ße, Tris­tan­stra­ße, Tann­häu­ser­stra­ße und An der Bür­ger­reuth umfang­rei­che Halt­ver­bots­re­ge­lun­gen. Teil­wei­se bestehen die­se bereits ab Sonn­tag, 14. Juli, für die gesam­te Fest­spiel­zeit. Die­se sind zwin­gend zu beach­ten. Unbe­rech­tigt par­ken­de Fahr­zeu­ge wer­den durch die Poli­zei abgeschleppt.

Die Bay­reu­ther Fest­spie­le wei­sen wei­ter dar­auf hin, dass am Ein­lass ein Aus­weis­do­ku­ment vor­zu­zei­gen ist sowie Gepäck­stü­cke (grö­ßer als DIN A4 und maxi­mal 20 Liter), Ruck­sä­cke, Sitz­kis­sen und Regen­schir­me (mit Aus­nah­me Knirps-Grö­ße) im Fest­spiel­haus aus Sicher­heits­grün­den nicht gestat­tet sind. Neben den Gar­de­ro­ben ste­hen Schließ­fä­cher außer­halb des Fest­spiel­ge­bäu­des zur Verfügung.

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