Schwe­rer Ver­kehrs­un­fall auf der Staats­stra­ße 2120 bei Engel­manns­reuth mit fünf Verletzten

Einsatz des Rettungshubschraubers. Foto: BRK Bayreuth
Einsatz des Rettungshubschraubers. Foto: BRK Bayreuth

Am 4. Juli 2024 um 17:44 Uhr alar­mier­te die inte­grier­te Leit­stel­le Bayreuth/​Kulmbach Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst zu einem schwe­ren Ver­kehrs­un­fall auf die Stadt­stra­ße 2120 bei Engel­manns­reuth, Gemein­de Pre­bitz Zwei Fahr­zeu­ge waren fron­tal zusam­men­ge­sto­ßen. In einem Fahr­zeug war die Fah­re­rin ein­ge­klemmt und muss­te durch die Feu­er­wehr und den Ret­tungs­dienst aus dem Fahr­zeug geret­tet wer­den. Das Dach PKW wur­de zu die­sem Zweck entfernt.

In enger und bewährt guter Zusam­men­ar­beit ent­schei­den die Feu­er­wehr und der Ret­tungs­dienst sowie der Not­arzt auf wel­che Wei­se die ein­ge­klemm­te Per­son im Rah­men einer soge­nann­ten pati­en­ten­ge­rech­ten Ret­tung aus dem Fahr­zeug befreit wer­den muss. Hier­bei spie­len das Ver­let­zungs­mus­ter der ein­ge­klemm­ten Per­son, soweit dies fest­ge­stellt wer­den kann und die Ver­for­mun­gen am Fahr­zeug die ent­schei­den­de Rolle.

Schwerer Verkehrsunfall auf der Staatsstraße 2120 bei Engelmannsreuth mit fünf Verletzten. Foto: BRK Bayreuth

Schwe­rer Ver­kehrs­un­fall auf der Staats­stra­ße 2120 bei Engel­manns­reuth mit fünf Ver­letz­ten. Foto: BRK Bayreuth

Auf­ga­be von Not­arzt und Ret­tungs­dienst ist es, den Ein­ge­klemm­ten zu ver­sor­gen und durch ent­spre­chen­de Medi­ka­men­te zu ver­mei­den, dass er Schmer­zen spürt, ihn aber genau­so unter Umstän­den am Leben zu erhal­ten. Die Feu­er­wehr arbei­tet mit schwe­rem tech­ni­schen Gerät, um Ver­for­mun­gen am Unfall­fahr­zeug auf­zu­deh­nen und einen Zugang zum Pati­en­ten zu ermög­li­chen. Auch wird bei dem gege­be­nen­falls schwer ver­form­ten Fahr­zeug wie­der „Platz geschaf­fen“, damit der Pati­ent auf einer spe­zi­el­len Tra­ge gela­gert und aus dem Fahr­zeug pati­en­ten­ge­recht geret­tet wer­den kann. Bei der Ret­tung stim­men sich Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst lau­fend eng mit­ein­an­der ab, ob das Vor­ge­hen ggf. geän­dert wer­den muss.

Das mit dem Fahr­zeug befind­li­che Klein­kind konn­te durch die Feu­er­wehr vor­her aus dem Fahr­zeug geret­tet werden.

In dem ande­ren unfall­be­tei­lig­ten Fahr­zeug waren ins­ge­samt drei Per­so­nen. Die Fah­re­rin war durch den Zusam­men­stoß schwer ver­letzt. Der Bei­fah­rer und ein zwei Jah­re altes Kind hat­te nur leich­te­re Verletzungen.

Die Feu­er­wehr war mit ins­ge­samt 50 Ein­satz­kräf­ten der Feu­er­weh­ren Creu­ßen, Engel­manns­reuth und Haid­hof und Feu­er­wehr­füh­rungs­kräf­ten vor Ort. Neben der Haupt­auf­ga­be der Pati­en­ten­ret­tung sorg­ten die Kräf­te der Feu­er­wehr in Abstim­mung mit der Poli­zei für die Ver­kehrs­len­kung und küm­mer­ten sich um aus­ge­lau­fe­ne Betriebsstoffe.

Vom Ret­tungs­dienst waren zwei Ret­tungs­hub­schrau­ber aus Bay­reuth und aus Wei­den, je mit einem Not­arzt, der Ein­satz­lei­ter Ret­tungs­dienst des BRK Kreis­ver­ban­des, vier Ret­tungs­wa­gen des BRK aus Bay­reuth, Creu­ßen, vom Roten Kreuz aus Eschen­bach und Amberg sowie ein Kran­ken­wa­gen des Roten Kreu­zes aus Bay­reuth mit ins­ge­samt 18 Ein­satz­kräf­ten an der Unfallstelle.

Das Klein­kind aus dem ers­ten PKW wur­de mit dem Ret­tungs­hub­schrau­ber in ein Kli­ni­kum geflo­gen. Die Mut­ter kam mit dem Ret­tungs­wa­gen in das glei­che Kli­ni­kum. Die drei Ver­letz­ten aus dem ande­ren PKW kamen in ein ande­res Kli­ni­kum. Hier­bei wur­de durch den Ein­satz­lei­ter Ret­tungs­dienst dar­auf geach­tet, dass die Fami­li­en, soweit dies medi­zi­nisch mög­lich war, jeweils in das glei­che Kran­ken­haus trans­por­tiert worden.

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