Kli­ma­fonds des Land­krei­ses Forchheim

logo landkreis forchheim

Der Land­kreis Forch­heim hat zur För­de­rung von Maß­nah­men, die dem Kli­ma­schutz und der nach­hal­ti­gen Ent­wick­lung die­nen, bereits seit meh­re­ren Jah­ren einen Kli­ma­fonds ein­ge­rich­tet. Der Kli­ma­fonds ist als Ergän­zung zu den För­der­pro­gram­men von Bund und Land zu ver­ste­hen und för­dert nur inves­ti­ve Maß­nah­men im Land­kreis­ge­biet, für die es bis­her kei­ne ande­ren För­de­run­gen oder steu­er­li­chen Ver­güns­ti­gun­gen gibt.

Der Kli­ma­fonds besteht aus fol­gen­den vier Säulen:

Säu­le A: Vor-Ort-Bera­tung für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger Die­se Bür­ger­be­ra­tung vor Ort soll die Lücke im Bera­tungs­an­ge­bot zwi­schen der bis­he­ri­gen (tele­fo­ni­schen) Initi­al- und För­der­mit­tel­be­ra­tung des Land­krei­ses und der pri­vat­wirt­schaft­li­chen Ener­gie­be­ra­tung durch einen Ener­gie-Effi­zi­enz­Ex­per­ten schlie­ßen. Sie wird in Koope­ra­ti­on mit der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern durch einen loka­len neu­tra­len Ener­gie­be­ra­ter durch­ge­führt und zum Teil vom Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um geför­dert. Der Land­kreis über­nimmt die ver­blei­ben­den Kos­ten und finan­ziert die­se über den ein­ge­rich­te­ten Kli­ma­fonds des Land­krei­ses Forch­heim. Das Vor-Ort-Bera­tungs­ge­spräch kann beim Land­rats­amt Forch­heim, für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger gebucht wer­den, Tel. 09191 86–1092. Die­ses Bera­tungs­an­ge­bot hilft ins­be­son­de­re bei ener­ge­ti­schen (Einzel-)Maßnahmen, bei denen eine tele­fo­ni­sche Bera­tung nicht aus­reicht, aber ein umfang­rei­ches Gut­ach­ten durch einen Ener­gie­be­ra­ter (KfW‑, BAFA­zer­ti­fi­ziert) nicht unbe­dingt not­wen­dig ist.

Bei der Anmel­dung für den Vor-Ort-Ter­min kann eine Bera­tung zu fol­gen­den The­men­be­rei­chen gewählt werden:

  • Strom-/Wär­me­ver­brauch
  • Hei­zungs­er­neue­rung
  • Hei­zungs­op­ti­mie­rung
  • Solar­wär­me
  • Gebäu­de­hül­le

Antrags­be­rech­tigt sind Bür­ge­rin­nen und Bür­ger des Land­krei­ses Forchheim.

Säu­le B: Ener­ge­ti­sche Sanie­rung, Ener­gie­ef­fi­zi­enz und erneu­er­ba­re Ener­gie (PV-Klein­an­la­gen, Brauch­was­ser­wär­me­pum­pen) Hier­bei för­dert der Land­kreis die Anschaf­fung einer Brauch­was­ser­wär­me­pum­pe (SG-Rea­dy), die dann mit PV-Strom betrie­ben wird. Der För­der­satz für die Brauch­was­ser­wär­me­pum­pe beträgt 200 Euro (brut­to). Antrags­be­rech­tigt sind Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sowie gemein­nüt­zi­ge Ver­ei­ne und gemein­nüt­zi­ge Unter­neh­men des Landkreises.

Säu­le C: Mobi­li­tät (S‑Pedelecs, Las­ten­fahr­rä­der) Es wird die Anschaf­fung von S‑Pedelecs und Las­ten­fahr­rä­dern, die mit Öko­Strom (PV-Instal­la­ti­on oder Öko­strom­ta­rif) betrie­ben wer­den, geför­dert. Der För­der­satz beträgt 200 Euro (brut­to) je S‑Pedelec bzw. je Lastenfahrrad.

Antrags­be­rech­tigt sind Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, gemein­nüt­zi­ge Ver­ei­ne, gemein­nüt­zi­ge Unter­neh­men und kom­mu­na­le Gebiets­kör­per­schaf­ten des Landkreises.

Säu­le D: Leucht­turm­pro­jek­te Geför­dert wer­den außer­dem her­aus­ra­gen­de (lau­fen­de oder abge­schlos­se­ne) Pro­jek­te, die einen Mehr­wert für den Kli­ma­schutz oder die Kli­ma­an­pas­sung lie­fern und eine Vor­bild­funk­ti­on für die Regi­on haben. Dies kön­nen z. B.

Ener­gie­ein­spa­rungs­o­der Ener­gie­ef­fi­zi­enz­vor­ha­ben, Kli­ma­an­pas­sungs­maß­nah­men oder Kli­ma­schutz­pro­jek­te sein. Der För­der­satz beträgt maxi­mal 500 Euro (brut­to) je Projekt.

Antrags­be­rech­tigt sind Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sowie gemein­nüt­zi­ge Ver­ei­ne und gemein­nüt­zi­ge Unter­neh­men des Landkreises.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: www​.lra​-fo​.de/​k​l​ima „Kli­ma­fonds“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert