Hygienebelehrung ab 1. Juli online möglich – Landratsamt Kronach bietet neuen Service
Das Landratsamt bietet ab 1. Juli gemeinsam mit einem Dienstleister einen neuen Service an, der die vielfach benötigte Hygienebelehrung als Online-Angebot ermöglicht.
Wer erstmalig Speisen in gewerblichen Rahmen zubereiten und verteilen möchte, muss auf die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes achten. Demnach müssen sich Neubeschäftigte der sogenannten Hygienebelehrung unterziehen. Bislang wurden diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Angesichts einer großen Nachfrage ist inzwischen ein alternatives Online-Verfahren entwickelt worden, das nach einem Online-Identifikationsprozess schnell und unkompliziert am Ort der Wahl absolviert werden kann.
Für die Online-Hygienebelehrung können Termine innerhalb der nächsten Tage reserviert werden. Die eigentliche Belehrung dauert rund 45 Minuten und wird in 26 Sprachen sowie Gebärdensprache und leichter Sprache angeboten. Sie schließt ab mit dem sofortigen Abruf des Schulungszertifikates. Interessenten finden alle Informationen auf der Webseite https://kc.gotzg.de/
Sofern Interessenten den Weg des Online-Identifikationsprozesses nicht gehen möchten, besteht nach ausreichender Anmeldezahl natürlich die Möglichkeit, die Hygienebelehrung in Präsenzform zu absolvieren. Unter Telefonnummer 09261 / 678227 oder unter E-Mail
hygiene@lra-kc.bayern.de beraten die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes gerne über die verschiedenen Möglichkeiten.
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