Trink­was­ser-Abkoch­a­n­ord­nung für den Stadt­teil Stu­b­lang, Bad Staffelstein

symbolbild wasserkocher

Bei der rou­ti­ne­mä­ßig durch­ge­führ­ten Trink­was­ser­un­ter­su­chung des Stadt­teils Stu­b­lang wur­den im Trink­was­ser mikro­bio­lo­gi­sche Ver­un­rei­ni­gun­gen festgestellt.

In die­sem Stadt­teil darf das Lei­tungs­was­ser ab sofort nur noch in abge­koch­tem Zustand ver­wen­det wer­den (Hand­ha­bung: ein­mal spru­delnd Auf­ko­chen und anschlie­ßend min­des­tens 10 Minu­ten Abküh­len lassen).

Wei­te­re Sofort­maß­nah­men wur­den ein­ge­lei­tet. Die Stadt­ver­wal­tung Bad Staf­fel­stein ist informiert.

Fol­gen­den Anwei­sun­gen sind unbe­dingt zu beachten:

  • Trin­ken Sie Lei­tungs­was­ser nur abgekocht.
  • Neh­men Sie für die Zube­rei­tung von Spei­sen aus­schließ­lich abge­koch­tes Wasser.
  • Zum Zäh­ne­put­zen und zum Rei­ni­gen offe­ner Wun­den soll­ten Sie eben­falls abge­koch­tes Was­ser verwenden.
  • Las­sen Sie das Was­ser ein­ma­lig spru­delnd Auf­ko­chen und dann lang­sam über min­des­tens 10 Minu­ten abküh­len. Die Ver­wen­dung eines Was­ser­ko­chers ist aus prak­ti­schen Grün­den zu empfehlen.
  • Sie kön­nen das Lei­tungs­was­ser für die Kör­per­pfle­ge (Duschen, Baden), für das Rei­ni­gen von Bedarfs­ge­gen­stän­den (Geschirr), für das Rei­ni­gen von Wäsche und für die Toi­let­ten­spü­lung nutzen.

Die Abkoch­a­n­ord­nung gilt bis zum Vor­lie­gen ein­wand­frei­er bak­te­rio­lo­gi­scher Unter­su­chungs­er­geb­nis­se. Dies dau­ert in der Regel zwi­schen 6 und 10 Tagen. Es wird eine fina­le Pres­se­mit­tei­lung ver­öf­fent­licht, wel­che die Abkoch­a­n­ord­nung wie­der aufhebt.

Für die Infor­ma­ti­on der betrof­fe­nen Ver­brau­cher und die ein­zu­lei­ten­den Maß­nah­men ist der Was­ser­ver­sor­ger, in die­sem Fall die Stadt Bad Staf­fel­stein zustän­dig. Der Hin­weis auf die Abkoch­a­n­ord­nung (und deren Auf­he­bung) wird dar­über hin­aus vom Land­rats­amt über eine Pres­se­mit­tei­lung, Face­book, Insta­gram und ggf. Warn-Apps ver­öf­fent­licht, um die Reich­wei­te der Mel­dung zu erhö­hen und um mög­lichst vie­le Betrof­fe­ne zu erreichen.

Das Land­rats­amt Lich­ten­fels ord­net als zustän­di­ge Behör­de erfor­der­li­che Maß­nah­men an, die der zustän­di­ge Was­ser­ver­sor­ger vor Ort umzu­set­zen hat.

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