Staats­stra­ße 2204: Sanie­rung des Brü­cken­bau­werks über die Anschluss­stel­le Loffeld

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Das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg beginnt am Mon­tag, den 1. Juli 2024 mit der Sanie­rung der Brü­cke über die Anschluss­stel­le Loffeld.

Das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg nutzt hier­bei Syn­er­gie­ef­fek­te und hängt sich bau­ab­lauf­tech­nisch an die Bau­maß­nah­me Frau­en­dorf der Stadt Bad Staf­fel­stein an, die par­al­lel die Was­ser­lei­tun­gen aus­baut. So wer­den die Ver­kehrs­teil­neh­mer nicht zusätz­lich durch eine wei­te­re, zeit­lich ver­setz­te Bau­maß­nah­me behin­dert, da die ohne­hin für den Schwer­ver­kehr erfolg­te Sper­rung und Umlei­tung genutzt wer­den kann.

Die jahr­zehn­te­lan­ge Bean­spru­chung durch Ver­kehr, Frost, Was­ser und Tau­salz führ­te zu Schä­den am Bau­werk. Die Brü­cke weist kor­ro­si­ons­be­ding­te Schä­den auf und muss des­we­gen saniert wer­den. Im Rah­men der Bau­maß­nah­me wird die Abdich­tung des Bau­werks, die Ent­wäs­se­rungs­ein­rich­tun­gen, der Brü­cken­be­lag, die Gelän­der sowie die Schutz­ein­rich­tun­gen erneu­ert. Die Bau­kos­ten belau­fen sich auf knapp 800.000 Euro.

Ab dem 1. Juli beginnt in Lof­feld die Brü­cken­bau­maß­nah­me mit einer bau­tech­nisch erfor­der­li­chen Voll­sper­rung des gesam­ten Ver­kehrs auf dem Brü­cken­bau­werk. Der Pkw-Ver­kehr kann über eine klein­räu­mi­ge Behelfs­um­fah­rung nörd­lich und süd­lich des Brü­cken­bau­wer­kes auf den öffent­li­chen Feld- und Wald­we­gen an der Brü­cken­bau­maß­nah­me direkt vor­bei gelei­tet wer­den. Der Schwer­ver­kehr wird bereits über die bestehen­de Umlei­tung aus der Maß­nah­me „Was­ser­lei­tungs­bau Frau­en­dorf“ umgeleitet.

Der west­li­che Wan­der­park­platz ist wäh­rend der Bau­maß­nah­me nutz­bar, der öst­li­che ist ein­ge­schränkt nutz­bar, da hier Bau­ma­te­ri­al gela­gert wird.

Der Rad­weg läuft neben der Behelfs­um­fah­rung, hier­für wur­de die Stre­cke verbreitert.

Die Sanie­rung der Brü­cke wird vor­aus­sicht­lich bis Ende Novem­ber 2024 abge­schlos­sen. Das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg bit­tet die Ver­kehrs­teil­neh­mer um Ver­ständ­nis für die Behin­de­run­gen und um erhöh­te Vor­sicht im Baustellenbereich.

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