Poli­zei­be­richt Erlan­gen / Land­kreis ERH vom 27.06.2024

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen – Stadt

E‑Scooter Fah­re­rin von Pkw übersehen

Am Mitt­woch­abend kam es im Erlan­ger Stadt­ge­biet zu einem Ver­kehrs­un­fall mit einer ver­letz­ten Per­son. Die Fah­re­rin eines E‑Scooters wur­de von einem abbie­gen­den Pkw über­se­hen und muss­te ins Kran­ken­haus gebracht werden.

Gegen 19:15 Uhr woll­te ein 28-jäh­ri­ger Fah­rer mit sei­nem Klein­wa­gen vom Erlan­ger Weg kom­mend nach links in die Äuße­re Bru­cker Stra­ße ein­bie­gen. Wäh­rend dem Abbie­ge­vor­gang kam es zum Zusam­men­stoß mit einer 24-jäh­ri­gen E‑ScooterFahrerin. Die­se befuhr den dort befind­li­chen Rad­weg, aller­dings ent­ge­gen der vor­ge­schrie­be­nen Fahrt­rich­tung, und prall­te gegen die Bei­fah­rer­sei­te des Klein­wa­gens. Durch den Zusam­men­stoß stürz­te die Frau von ihrem Gefährt und zog sich eine Kopf­ver­let­zung zu. Durch den hin­zu­ge­ru­fe­nen Ret­tungs­dienst wur­de sie mit leich­ten Ver­let­zun­gen in eine Erlan­ger Kli­nik gebracht. Der Pkw-Fah­rer selbst blieb unver­letzt, der Sach­scha­den wird auf ca. 1000 Euro geschätzt.

Wäh­rend gegen den Auto­fah­rer ein Straf­ver­fah­ren wegen fahr­läs­si­ger Kör­per­ver­let­zung ein­ge­lei­tet wur­de, muss sich auf die Scoo­ter-Fah­re­rin wegen einer Ord­nungs­wid­rig­keit nach der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung verantworten.

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Land

Mobil­te­le­fon in Super­markt entwendet

Herolds­berg – Am Diens­tag­abend, 25.06.2024, kauf­te ein Ehe­paar in einem Super­markt in der Haupt­stra­ße ein. Wäh­rend des Bezahl­vor­gangs leg­te die Ehe­frau ihr Mobil­te­le­fon mit einem Zeit­wert von ca. 300€ am Ende des Kas­sen­be­rei­ches ab. Anschlie­ßend ver­gaß sie es ver­se­hent­lich vor Ort. Als die Ehe­leu­te das Feh­len des Mobil­te­le­fons bemerk­ten, war die­ses bereits ent­wen­det wor­den. Bereits am Fol­ge­tag konn­te durch die Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen- Land ein Mann ermit­telt wer­den, wel­cher das Mobil­te­le­fon im Super­markt ent­wen­det hat­te. Das Mobil­te­le­fon konn­te unbe­schä­digt bei dem 68 jäh­ri­gen sicher­ge­stellt und im Anschluss wie­der an die Eigen­tü­me­rin aus­ge­hän­digt wer­den. Den Mann erwar­tet nun ein Straf­ver­fah­ren wegen Diebstahls.

Poli­zei­in­spek­ti­on Herzogenaurach

Am 26.06.2024, gegen 22.50 Uhr, erhielt die Poli­zei die Mit­tei­lung, dass in Her­zo­gen­au­rach in der Haupt­stra­ße die Schau­fens­ter­schei­be eines Fahr­rad­ge­schäf­tes ein­ge­wor­fen wur­de. Durch die anfah­ren­den Strei­fen konn­te in Tat­ort­nä­he eine Per­son ange­trof­fen wer­den, die der Tat ver­däch­tig war. Der 39jährige blu­te­te stark am rech­ten Knö­chel. Wie sich her­aus­stell­te, ver­letz­te er sich, als durch das Ein­schla­gen der Schau­fens­ter­schei­be Glas­scher­ben um sich flo­gen und die­se ihn am Bein tra­fen. Ein sofort ver­stän­dig­ter Ret­tungs­dienst ver­sorg­te die Wun­de vor Ort. Beim Beschul­dig­ten wur­de eine star­ke Alko­ho­li­sie­rung fest­ge­stellt. Ein durch­ge­führ­ter Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von über 2 Pro­mil­le. Aus die­sem Grund wur­de nach Rück­spra­che mit der Staats­an­walt­schaft eine Blut­ent­nah­me durch­ge­führt. Im Zuge der wei­te­ren Ermitt­lun­gen stell­te sich her­aus, dass der 39jährige nicht in das Fahr­rad­ge­schäft ein­bre­chen, son­dern ledig­lich die Schei­be beschä­dig­ten woll­te. Nach Abschluss aller not­wen- digen Erst­maß­nah­men wur­de der Beschul­dig­te wie­der ent­las­sen. Es ent­stand ein Sach­scha­den von ca. 6.000 €.

Poli­zei­in­spek­ti­on Höchstadt a.d. Aisch

- Fehl­an­zei­ge -

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