Ille­ga­le Bau­schutt­ab­la­ge­rung am Main nahe Ebing

Bauschuttablagerung am Main © Staatl. Abfallrecht – LRA Bamberg
Bauschuttablagerung am Main © Staatl. Abfallrecht – LRA Bamberg

Die Fol­gen sind Natur­zer­stö­rung und Kos­ten für die All­ge­mein­heit – Zeu­gen­auf­ruf gestartet

Zuletzt wur­de beob­ach­tet, dass es im Land­kreis­ge­biet Bam­berg wie­der ver­mehrt zu ille­ga­len Abfall­ab­la­ge­run­gen kommt. Sehr gra­vie­rend ist dabei eine unlängst gemel­de­te Bau­schutt­ab­la­ge­rung: Von bis dato Unbe­kann­ten sind in der, erst vor weni­gen Jah­ren im Zuge des ICE-Aus­baus ange­leg­ten, Main­ver­le­gung nahe Ebing meh­re­re Ton­nen abge­la­gert wor­den. Beson­de­re Bri­sanz erzeugt die Abla­ge­rung aus natur- und was­ser­schutz­recht­li­chem Blick­win­kel, da gera­de an der Abla­ge­stel­le der Main beson­ders natur­nah ist.

Das Land­rats­amt weist aus­drück­lich dar­auf hin, dass die Ent­sor­gung von Abfäl­len in Wald und Flur einen Ver­stoß gegen das Kreis­lauf­wirt­schafts­ge­setz dar­stellt und als Ord­nungs­wid­rig­keit bzw. ggf. als Straf­tat ver­folgt wird. Soll­te der Ver­ur­sa­cher bzw. die Ver­ur­sa­che­rin durch Ermitt­lun­gen der Poli­zei bzw. des Land­rats­am­tes bekannt wer­den, droht ein hohes Bußgeld.

Wei­ter­ga­be an Poli­zei – Zeugenaufruf

Tapete mit auffälligem Muster. Quelle: Staatl.  Abfallrecht – Landratsamt Bamberg

Tape­te mit auf­fäl­li­gem Mus­ter. Quel­le: Staatl. Abfall­recht – Land­rats­amt Bamberg

Der Vor­gang im Markt­ge­mein­de­ge­biet Rat­tels­dorf wird sei­tens des Land­rats­am­tes nun zur Ver­fol­gung an die Poli­zei­be­hör­den über­ge­ben. Wer in den letz­ten Wochen zu die­sem Fall Beob­ach­tun­gen gemacht hat oder sach­dien­li­che Hin­wei­se geben kann, wird drin­gend gebe­ten, sich bei der Poli­zei oder beim staat­li­chen Abfall­recht des Land­rats­am­tes (Tel. 0951/85–702) zu mel­den. Ein wich­ti­ger Anhalts­punkt im Hin­blick auf den Her­kunfts­ort bzw. Ver­ur­sa­chen­den könn­ten dabei meh­re­re Tape­ten­an­haf­tun­gen mit einem äußerst auf­fäl­li­gen Mus­ter sein.

Sofern sich kein Ver­ant­wort­li­cher ermit­teln lässt, bleibt nur die Mög­lich­keit, die Abfäl­le auf Kos­ten der öffent­li­chen Hand und damit der All­ge­mein­heit besei­ti­gen zu las­sen. Um dies zu ver­mei­den, soll­te sich nie­mand scheu­en, Beob­ach­tun­gen im Zusam­men­hang mit ille­ga­len Müll­ab­la­ge­run­gen der Poli­zei bzw. dem Land­rats­amt mitzuteilen.

Wohin mit dem Bauschutt?

Im Hin­blick auf grö­ße­re Men­gen oder Abbruch­maß­nah­men nennt die Abfall­be­ra­tung des Land­krei­ses betrof­fe­nen Land­kreis­bür­ge­rin­nen und ‑bür­gern ent­spre­chen­de Ent­sor­gungs­we­ge (0951/85–706 oder 0951/85–708 bzw.
abfallberatung@​lra-​ba.​bayern.​de).

Für Klein­men­gen ste­hen auf den Wert­stoff­hö­fen ent­spre­chen­de Bau­schutt­mul­den zur Ver­fü­gung. Dabei ist es mög­lich, pro Öff­nungs­tag max. 250 Liter abzu­lie­fern. Bei Rück­fra­gen zu Anlie­fer­be­din­gun­gen oder Kate­go­ri­sie­rung des Bau­schuttes bit­te eben­falls an die Abfall­be­ra­tung wenden.

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