Polizeibericht Erlangen / Landkreis ERH vom 26.06.2024
Polizeiinspektion Erlangen-Stadt und -Land
– Fehlanzeige –
Polizeiinspektion Herzogenaurach
Am 25.06.2024, gegen 18.30 Uhr, befuhr eine 30jährige mit ihrem Audi in Herzogenaurach die Ohmstraße in südliche Richtung. An der Kreuzung Ohmstraße/Einsteinstraße hielt sie aufgrund des Verkehrszeichens „Halt! Vorfahrt gewähren“ an. Beim Losfahren übersah sie den von rechts kommenden und vorfahrtsberechtigten 39jährigen mit seinem Renault und fuhr auf dessen linke vordere Fahrzeugseite. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Renault nach rechts auf einen 49jährigen Audifahrer, der die Ohmstraße in nördliche Richtung fuhr und an zuvor genannter Kreuzung wartete. Der 39jährige wurde leicht am Arm verletzt und zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus nach Erlangen verbracht. Die restlichen Unfallbeteiligten blieben unverletzt. Der Audi der 30jährigen und der Renault waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Es entstand ein Gesamtschaden von ca. 42.000 €.
Polizeiinspektion Höchstadt a.d. Aisch
Unfallflucht
Die Polizeiinspektion Höchstadt a.d. Aisch sucht Zeugen, weil ein unbekannter Verkehrsteilnehmer am Dienstag in der Zeit von Mitternacht bis ca. 16.30 Uhr insgesamt vier Warnbaken am Beginn der Baustelle auf der B 505 in Richtung Bamberg umgefahren und beschädigt hat. Es entstand Sachschaden in Höhe von 800 Euro.
Auto in Gartenteich versenkt
Die Fahrt eines 26jährigen Autofahrers endete am Dienstag kurz vor Mitternacht in Röttenbach in einem Gartenteich. Der junge Mann hatte nicht nur Drogen konsumiert, sondern auch Alkohol und deshalb wohl die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. Zuerst fuhr er über eine Kreuzung und durchbrach dann den Gartenzaun eines Anwesens, bevor er wasserte. Weder der Fahrer, noch sein Beifahrer trugen Verletzungen davon und konnten auch alleine aussteigen, bevor sich Beamte der Polizeiinspektion Höchstadt a.d. Aisch vor Ort mit dem Fall befassten. Zu allem Überfluss war die ausländische Fahrerlaubnis des Mannes hier wegen der Dauer seines Aufenthaltes seit einiger Zeit nicht mehr gültig, so dass er sich zudem wegen mehrerer Fahrten ohne Fahrerlaubnis verantworten muss. Auch der Halter des Autos wird sich deshalb einen strafrechtlichen Vorwurf machen lassen müssen, weil er ihn nicht hätte fahren lassen dürfen. Selbstverständlich musste der Pkw abgeschleppt werden. Die Schadenssumme wurde vorläufig mit 3000 Euro angenommen.
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