Stadt Bay­reuth führt Bezahl­kar­te für Asyl­be­wer­ben­de ein

Foto: Stadt Bayreuth
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Alle Bun­des­län­der pla­nen die Ein­füh­rung der Bezahl­kar­te, um Bar­geld­aus­zah­lun­gen an Geflüch­te­te beschrän­ken und Geld­über­wei­sun­gen in die Her­kunfts­län­der ver­hin­dern zu kön­nen. Zudem wol­len sie damit den Ver­wal­tungs­auf­wand redu­zie­ren. Die Stadt Bay­reuth ist über ihr Amt für Sozia­les, Inte­gra­ti­on, Woh­nen und Inklu­si­on für die Aus­hän­di­gung der Bezahl­kar­ten ab Mon­tag, 1. Juli, ver­ant­wort­lich. Die Bezahl­kar­te ist für alle Men­schen in Bay­ern vor­ge­se­hen, die Leis­tun­gen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz erhal­ten. Ziel der Kar­te ist es, Geld­leis­tun­gen weit­ge­hend durch Sach­leis­tun­gen zu erset­zen. An Kriegs­ge­flüch­te­te aus der Ukrai­ne und aner­kann­te Geflüch­te­te wer­den kei­ne Bezahl­kar­ten aus­ge­ge­ben. Mit der Bezahl­kar­te kann in allen Geschäf­ten, in denen Mas­ter Card akzep­tiert wird, bezahlt wer­den. In Super­märk­ten, bei Dienst­leis­tern wie Fri­sör­ge­schäf­ten, Phy­sio­the­ra­peu­ten oder in Apo­the­ken ist dies in aller Regel mög­lich. Es kön­nen mit der Bezahl­kar­te auch die Kos­ten für das Deutsch­land­ti­cket, Kita­ge­büh­ren, Ver­eins­bei­trä­ge und Kos­ten für die Pass­be­schaf­fung bezahlt wer­den. Leis­tungs­emp­fän­ge­rin­nen und ‑emp­fän­ger erhal­ten mit der Bezahl­kar­te mehr­spra­chi­ge Infor­ma­tio­nen, wel­che die Nut­zung der Bezahl­kar­te erklä­ren und auf die digi­ta­len Infor­ma­ti­ons­ka­nä­le hin­wei­sen. Für Men­schen ohne Lese­kom­pe­tenz steht eine mehr­spra­chi­ge Hot­line zur Ver­fü­gung. 50 Euro kön­nen mit der Bezahl­kar­te pro Monat und Per­son abge­ho­ben wer­den. Das heißt, eine fünf­köp­fi­ge Fami­lie kann monat­lich über 250 Euro an Bar­geld verfügen.

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