Infos zur Gebühren­über­nah­me für Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen in Bayreuth

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Die Gebüh­ren für Kin­der in Tages­ein­rich­tun­gen wie Krip­pe, Kin­der­gar­ten oder Hort kön­nen von der Stadt Bay­reuth über­nom­men wer­den, wenn den Eltern die Zah­lung auf­grund ihres Ein­kom­mens nicht zuzu­mu­ten ist. Hier­auf weist das Sozi­al­re­fe­rat der Stadt Bay­reuth hin. Auf dem Online-Fami­li­en­por­tal der Stadt Bay­reuth unter www​.fami​li​en​-in​-bay​reuth​.de hat die Stadt aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen hier­zu samt Antrags­for­mu­lar ein­ge­stellt. Eltern kön­nen sich dort auch über Berech­nungs­bei­spie­le für die Über­nah­me von Kos­ten der Kin­der­be­treu­ung infor­mie­ren. Antrags­for­mu­la­re sind zudem im Amt für Kin­der, Jugend und Fami­lie im Rat­haus II, Dr.-Franz-Straße, erhält­lich. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen der Dienst­stel­le ste­hen für Aus­künf­te auch tele­fo­nisch unter 0921 25–1750 oder 0921 25–2046 bezie­hungs­wei­se per Mail sonja.​detzer@​stadt.​bayreuth.​de oder michaela.​strehl@​stadt.​bayreuth.​de zur Ver­fü­gung. Eine Über­nah­me der Gebüh­ren ist in bestimm­ten Fäl­len auch bei einer Betreu­ung der Kin­der durch Tages­müt­ter mög­lich. Auch hier gilt: Wenn die­se Belas­tung den Eltern bezie­hungs­wei­se dem Eltern­teil, bei dem das Kind lebt, und dem Kind nicht zuzu­mu­ten ist, kann der Eltern­bei­trag auf Antrag ganz oder teil­wei­se erlas­sen wer­den. Antrags­for­mu­la­re, Berech­nungs­bei­spie­le und wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zum The­ma Ver­güns­ti­gun­gen bei der Kin­der­be­treu­ung sind online unter https://​fami​li​en​-in​-bay​reuth​.de/​h​i​l​f​e​-​b​e​r​a​t​u​n​g​/​v​e​r​g​u​e​n​s​t​i​g​u​n​g​en/ abrufbar.

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